Die AfD kämpft vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. Nach den ersten zwei Verhandlungstagen hat sie Zeit herausgeholt. Intern streitet die Partei weiter über ihre Haltung zum Inlandsgeheimdienst. Das völkische Lager gewinnt dabei an Zustimmung.
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Die Islamische Republik Iran gehört zu den stärksten Unterstützern israelfeindlicher Terrorgruppen. In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass es seit 2012 zwischen deutschen Universitäten und den iranischen Revolutionsgarden (IRGC) wissenschaftliche Kooperationen gegeben hat. Diese 1979 nach der iranischen Revolution gegründete »Armee der Wächter der Islamischen Revolution« ist eine zweite Streitmacht neben der Armee, verfügt über einen eigenen Geheimdienst sowie eigene Wirtschaftsunternehmen und untersteht dem Obersten Führer Ali Khamenei.
Interview
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Die Anastasia-Bewegung zeigt beispielhaft, wie nah Teile der esoterisch-ökologischen Alternativszene dem Rechtsextremismus stehen. Inzwischen beobachtet der Verfassungsschutz die Bewegung.
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Der NS-Verbrecher Alois Brunner betätigte sich nach dem Zweiten Weltkrieg als Waffenhändler und Geheimdienstberater in Syrien. Jahrelang verweigerte der Verfassungsschutz die Herausgabe der Akte. Jetzt steht sie für jeden einsehbar im Internet, doch vollständig ist sie wohl nicht.
Hintergrund
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In einem Rechtsstreit zwischen dem Islamischen Zentrum Hamburg und dem Hamburger Verfassungsschutz wehrte sich Ersteres gegen den Vorwurf, dem iranischen Regime nahezustehen. Es ist nicht der einzige mutmaßliche Verbreiter von iranischer Propaganda hierzulande. Am Freitag vergangener Woche hat das Verwaltungsgericht entschieden.
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Soziale Medien spielen bei jihadistischer Gewalt eine große Rolle. In Hamburg stehen derzeit zwei Jugendliche vor Gericht, die sich im Internet radikalisiert haben. Eine neue Spezialeinheit soll sich dem nun widmen.
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Der Verfassungsschutz betrachtet das Institut für Staatspolitik, die Junge Alternative und die Organisation »Ein Prozent« als »gesichert rechtsextrem«. Die beiden Letzteren sind zwar relativ junge Phänomene, das Institut ist es indes nicht. Eine Einstufung als rechtsextrem war längst überfällig. Notizen aus Neuschwabenland de luxe, Teil 50.
Notizen aus Neuschwabenland
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Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg beobachtet auch Lesekreise. Zwei Marxistischen Abendschulen droht daher der Entzug der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit.
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Zwei ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete sind Mitte März in ihre Richterämter in Berlin und Sachsen zurückgekehrt. Einem wurde bereits zehn Tage später die Führung der Amtsgeschäfte vorerst untersagt.
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Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
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Die Jahresberichte für 2020 der Landesbehörden für Verfassungsschutz von Sachsen und Sachsen-Anhalt zeigen, wie schonend rechtsextreme Bestrebungen behandelt werden.
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Seit kurzem beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz die »Querdenken«-Bewegung, für die es ein eigenes Ressort geschaffen hat. Dessen unscharfe Zuständigkeitsdefinition könnte auch für Linke zum Problem werden.
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Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten ist wieder als gemeinnützig anerkannt. Bei anderen Vereinen steht eine endgültige Entscheidung noch aus.
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Der Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei hat beschlossen, dass ihre Mitglieder nicht zugleich Mitglieder der AfD sein dürfen. Kritik äußerte unter anderem der Brandenburger Landesverband der Gewerkschaft.
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