Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat minderwertige Schutzmasken im Land verteilen lassen. Teilweise gingen diese an Pflegeheime und Obdachlosenunterkünfte. Es ist nicht der erste Skandal, den der Minister in der Pandemiepolitik zu verantworten hat.
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Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Paragraphen 217 des Strafgesetzbuchs gestrichen und das »Recht auf selbstbestimmtes Sterben« betont hat, stellt sich die Frage, wie dieses Recht gewährleistet werden kann und soll.
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