»Racial profiling« ist verboten, dennoch praktiziert die Polizei es häufig. Daran haben auch ein paar bescheidene Reformen in Berlin und Bremen nichts geändert.
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Ein Referent des ehemaligen Hamburger Innensenators und Rechtspopulisten Ronald Schill präsentierte ein Studienprojekt des Landes Hamburg zu Rassismus in der Polizei.
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Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul gilt als kompromisslos. Seine Amtszeit ist geprägt von Skandalen um tödliche Polizeischüsse, Ermittlungspannen und behinderte Aufklärung. An Reuls Wohnort Leichlingen haben Kritiker am Wochenende gegen ihn demonstriert.
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Man sollte der Stuttgarter Polizei, insbesondere ihrem Präsidenten Franz Lutz, und dem baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) dankbar sein.
Biplab Basu arbeitet bei Reach Out, einer Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Berlin. Er ist Mitbegründer der »Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt«. Die Kampagne »Ban Racial Profiling: Gefährliche Orte abschaffen« wurde im Juni von KOP und weiteren Gruppen initiiert.
Interview
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Gerichte entscheiden immer häufiger, dass anlasslose Polizeikontrollen im europäischen Grenzgebiet gegen das Grundgesetz und EU-Recht verstoßen. Ein Ende des »racial profiling« ist jedoch nicht zu erwarten.
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Nach dem jüngsten Silvesterfest in Köln wird öffentlich über eine Polizeipraxis geredet, die schon längst gängig ist. Die Debatte über »racial profiling« zeigt, dass ein liberales Verständis der Polizei eine Illusion ist.
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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass verdachtsunabhängige Personenkontrollen der Bundespolizei in Grenzgebieten gegen EU-Recht verstoßen. Ein Betroffener hatte gegen eine Kontrolle im ICE nahe der französischen Grenze geklagt. Über Rassismus, den eigentlichen Gegenstand der Klage, wollte das Gericht nichts sagen.
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In New York City werden zur präventiven Verbrechensbekämpfung Personen auf der Straße massenhaft durchsucht. Gegen die rassistische Kontrollpolitik wächst der Widerstand, ein Gericht stufte die Kontrollen nun teilweise als verfassungswidrig ein.
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