Auch Hessen soll ein eigenes Versammlungsgesetz bekommen – es wird deutlich restriktiver ausfallen als die bisherigen Regeln. Im Gesetzentwurf werden »linksextremistische« Demonstrationen genannt, deren Teilnehmer »häufig die Versammlungsfreiheit« missbrauchen würden.
In Hessen setzt die Polizei bei ihrer Ermittlungsarbeit die Datenanalysesoftware Palantir Gotham ein, in Hamburg sind die formalen Voraussetzungen dafür geschaffen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert, der Einsatz der Software greife zu weit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, und hat deshalb zwei Beschwerden beim Verfassungsgericht eingereicht.
In Bayern sitzen bereits Mitglieder der Letzten Generation in Präventivhaft. Währenddessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen weitere Aktivist:innen wegen Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Die AfD versucht, für ihre Parteistiftung Millionenbeträge zu erklagen. Womöglich wird die Bundesregierung nicht um ein Gesetz zur Regelung der Stiftungsfinanzierung herumkommen.
»Racial profiling« ist verboten, dennoch praktiziert die Polizei es häufig. Daran haben auch ein paar bescheidene Reformen in Berlin und Bremen nichts geändert.
Einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zufolge plant die Bundesregierung eine Reform des Strafrechts. Unter anderem soll künftig ein Tag im Gefängnis im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr bloß einen Tagessatz der Geldstrafe ersetzen, sondern zwei. Auch weitere Punkte des Entwurfs dienen Sparmaßnahmen oder billiger Symbolpolitik.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen plant ein neues Versammlungsgesetz, das auch ein sogenanntes Militanzverbot enthält. In der Begründung zum Gesetzentwurf werden Klimademonstrationen mit Aufmärschen von SA und SS auf eine Stufe gestellt.
In den vergangenen Wochen und Monaten sind zahlreiche Fälle von rechtsextremen Ansichten bei Bundeswehr und Polizei bekannt geworden. Innenminister Horst Seehofer (CSU) will lediglich eine Studie über Alltagsrassismus in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zulassen.
In Berlin sollen Hochschulen wieder die Möglichkeit erhalten, Studierende zwangsweise zu exmatrikulieren, wenn diese Gewalttaten verüben. Die Studierendenvertretungen der Berliner Universitäten kritisieren die Pläne – zu Recht.