In Hessen setzt die Polizei bei ihrer Ermittlungsarbeit die Datenanalysesoftware Palantir Gotham ein, in Hamburg sind die formalen Voraussetzungen dafür geschaffen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert, der Einsatz der Software greife zu weit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, und hat deshalb zwei Beschwerden beim Verfassungsgericht eingereicht.