Lea Hehnen, Flüchtlingsrat München, im Gespräch über Arbeitspflicht für Asylbewerber

»Es wäre sinnvoll, die Arbeitsverbote für Geflüchtete aufzuheben«

Im April stellte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) einen Leitfaden vor, der Kommunen dazu anhalten sollte, mehr Asyl­bewerber:innen zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Nach Angaben seines Ministeriums gehen in Bayern derzeit rund 3.500 Asyl­bewerber:in­nen einer sogenannten Arbeitsgelegenheit nach – kleine Jobs bei staatlichen oder gemeinnützigen Trägern, die auf Stundenbasis erledigt werden, etwa in kommunalen Bauhöfen, Pflegeheimen oder einer Flüchtlingsunterkunft. »Da geht aber noch mehr«, ließ sich Herrmann zitieren. Der Münchner Flüchtlingsrat e. V. kritisierte den Leitfaden scharf. Die »Jungle World« sprach mit Lea Hehnen vom Flüchtlingsrat.

Können Asylbewerber gezwungen werden, für die Kommunen zu arbeiten?
Laut Paragraph 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes können Personen, die auf die Bearbeitung ihres Asylantrags warten, von Behörden dazu verpflichtet werden, Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen – für 80 Cent pro Stunde. Das betrifft alle arbeitsfähigen Personen, die nicht im schulpflichtigen Alter sind.

Was kritisieren Sie an Joachim Herrmanns Vorschlag?
Wir haben den Eindruck, dass allgemein viel Politik mit der Aussage gemacht wird: Geflüchtete wollen nicht arbeiten. Und auch diese geforderte Ausweitung der Verpflichtung zu Arbeitsgelegenheiten drückt das implizit aus. Tatsächlich dürfen Personen, solange sie sich in Erstaufnahmeeinrichtungen befinden, also bis zu sechs Monate, nicht arbeiten. Manche von ihnen bekommen auch nach diesen sechs Monaten Arbeitsverbote, je nach ihrem Aufenthaltsstatus. Bei Personen mit einer Duldung liegt es zum Teil auch im Ermessen der Ausländerbehörde.

»Ich finde es widersprüchlich, auf der einen Seite Integration zu fördern und diese dann durch solche Maßnahmen aktiv zu ver­hindern.«

Was bedeutet das in der Praxis?
Ich kann von einem Fall berichten, den ich gerade begleite. Diese Person, die wegen des bestehenden Arbeitsverbots bis jetzt nicht arbeiten durfte, wurde dazu verpflichtet, eine Arbeitsgelegenheit anzunehmen, die ihr vorgeschlagen wurde. Kurzfristig bedeutet das, dass sie nun deutlich weniger Zeit und Kapazitäten hat, beispielsweise einen Deutschkurs zu machen. Von Seiten der Regierung und der Länder besteht die Erwartung an die Geflüchteten, sich zu integrieren. Sogenannte »Integrationsleistungen« können auch für eine Aufenthaltserlaubnis förderlich sein. Ich finde es widersprüchlich, auf der einen Seite Integration zu fördern und diese dann durch solche Maßnahmen aktiv zu ver­hindern.

Welche Forderungen stellen Sie diesbezüglich an die Regierung?
Zum einen muss die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit abgeschafft werden. Sie stellt eine gravierende Einschränkung der Geflüchteten dar und führt dazu, dass sie ausgenutzt werden. Stattdessen wäre es sinnvoll, die Arbeitsverbote aufzuheben, damit sich Personen von Anfang an eine Arbeit suchen können. In der Theorie können Personen mit Zustimmung der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn sie eine Arbeitsstelle gefunden haben und die Arbeitsverbote nicht mehr greifen. Die Arbeitgeber müssten dann aber die Stelle so lange freihalten, bis die Arbeits­erlaubnis vorhanden ist, was sehr lange dauern kann. Wir fordern, dass die bürokratischen Hürden für Geflüchtete dahingehend ­abgebaut ­werden.