Groß war die Aufregung über eine angebliche Hausdurchsuchung wegen eines Tweets beim Kolumnisten Norbert Bolz. Eine Kolumne zur medialen Restmülltrennung.
Die italienische Regierung unter Giorgia Meloni hat per Dekret ein Gesetzesvorhaben durchgesetzt, das Protest und Oppositionsbekundungen künftig weitreichend unter Strafe stellt. Dieses sogenannte Sicherheitsdekret folgt der autoritären Logik, die das faschistische Strafrecht Mussolinis begründete.
Die Bundesregierung plante, die Entschädigung für Justizopfer zu verbessern. Die Gesetzesreform wurde jedoch nicht verabschiedet. Dabei ist sie überfällig.
1968 löste eine unscheinbare juristische Reform – das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – die Einstellung Tausender wegen NS-Verbrechen geführter Ermittlungsverfahren aus. Bis heute ist unklar, ob es sich dabei um eine Panne oder die Finte eines ehemaligen NS-Richters handelte.
Sowohl die Ermittlungen gegen Lina E. als auch gegen die Letzte Generation stützen sich auf den Paragraphen 129 des Strafgesetzbuchs, der es unter Strafe stellt, eine kriminelle Vereinigung zu gründen, zu unterstützen oder ihr anzugehören. Zwar kommt es auf der Grundlage des Paragraphen selten zu Gerichtsverfahren oder Verurteilungen, aber er gibt den Ermittlungsbehörden weitreichende Instrumente zur Ausforschung der Verdächtigten an die Hand.
Die britische Regierung hat einen Entwurf zur Reform des Strafjustizsystems in letzter Minute abgeändert. Wird er Gesetz, würden unter anderem Proteste weitreichend kriminalisiert.