Ob die bisherige ALG-II-Sanktionspraxis gegen das Grundgesetz verstößt, wollte das Bundesverfassungsgericht nicht vor der Bundestagswahl entscheiden. Im DGB gibt es widersprüchliche Positionen zum staatlichen Sanktionsregime.
Manche Hartz-IV-Sanktionen verstoßen gegen die Menschenwürde. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Urteil wird die Situation vieler Leistungsbezieher verbessern. Und es ist eine Niederlage für SPD und Grüne.
Seit Jahresanfang können ALG-II-Empfängern Leistungen noch schneller entzogen werden. Die Sanktionen werden noch mehr Arbeitslose in die Mittellosigkeit treiben.