Wer alles für was prämiert wird

Premiumprämien für Sonderleistungsträger

Sprachkolumne. Was alles eine Prämie wert ist.

Eine Prämie ist eine Belohnung für besondere Leistungen. Das Digitale Wörterbuch der Deutschen Sprache nennt als Beispiele »eine Prämie für den Abschuss von Raubwild« und ein Heinrich-Mann-Zitat: »der Denunziant war seiner Prämie sicher« – was eben den Deutschen als besondere Leistung gilt. Weil ein jeder Belohnungen mag, hat »Prämie« einen guten Klang. Entsprechend gründlich haben Leute, die Verwendung für solche Premiumwörter haben, darüber nachgedacht, was alles eine »besondere Leistung« sein kann.

Wenn man sich mit mickrigen nominellen Lohnerhöhungen abspeisen lässt, die weder zur Produktivitätssteigerung noch zur Inflationsrate im Verhältnis stehen, dann, ja dann würdigt das Kapital diese fast eher sonderliche als besondere Leistung mit einer in jeder Hinsicht einmaligen »Inflationsausgleichs­prämie«.

Bei einer Lotterie etwa kann jenen, die nicht das große Gewinnerlos ziehen, immer noch die besondere Leistung gelingen, ein Los zu erwerben, für das es einen kleineren Zusatzgewinn gibt, der folglich Prämie genannt wird. Und wenn eine Dreingabe zu einem Kauf verlocken soll, so nennt man auch diese eine Prämie, denn sie belohnt die besondere Leistung, sich für den (aus Sicht des Anbieters) richtigen Anbieter entschieden zu haben.

Versicherungsunternehmen wiederum genießen zwar einen zweifelhaften Ruf, was aber nur daran liegt, dass es Laien schwerfällt, das Wesen dieses Geschäftsfelds zu würdigen. Versicherungsschutz ist eine derart grundbesondere Leistung, dass man sie nicht bezahlen, sondern nur prämieren kann, weswegen für ihn keine Gebühr, sondern eine Prämie anfällt.

Es gibt aber auch Leistungen, die sind so besonders, dass man sie auf den ersten Blick gar nicht für Leistungen halten würde. Und auf den zweiten für Fehlleistungen. Beispielsweise, sich bei Tarifverhandlungen komplett über den Tisch ziehen zu lassen. Wenn man sich mit mickrigen nominellen Lohnerhöhungen abspeisen lässt, die weder zur Produktivitätssteigerung noch zur Inflationsrate im Verhältnis stehen, dann, ja dann würdigt das Kapital diese fast eher sonderliche als besondere Leistung mit einer in jeder Hinsicht einmaligen »Inflationsausgleichs­prämie«.

Böse Zungen nennen die Bezeichnung irreführend, denn Infla­tion lässt die Preise dauerhaft steigen und kann daher nicht durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden. Das aber ist ein Missverständnis: Es ist der Reallohnverlust der Beschäftigten, der die Abstriche ausgleicht, die das Kapital andernfalls bei seiner Profitrate machen müsste. Darum ist diese besondere Verzichtleistung den Konzernen auch eine Prämie wert. Es hat also alles seine sprachliche wie auch kapitalistische Richtigkeit.