In Frankreich wurde Anklage gegen drei hohe Funktionäre des iranischen Regimes erhoben

Salami vor dem Kadi

Gegen drei hochrangige Funktionäre des iranischen Regimes ist in Frankreich Anklage erhoben worden, unter anderem weil sie Protestierenden in Iran mit dem Tod gedroht hatten.

Paris. Die Verhältnisse im Iran beschäftigen einmal mehr europäische Behörden. Sechs Klägerparteien, solche iranischer Nationalität wie solche mit französisch-iranischer Doppelstaatsangehörigkeit, haben jüngst in Frankreich die Justiz angerufen. Gegenstand ihrer am 14. September, also zwischen dem ersten Jahrestag der Festnahme von Mahsa Amini – genannt Jina – in Teheran am 13. September vorigen Jahres und der Feststellung ihres Todes drei Tage später, eingereichten Strafanzeige sind die Äußerungen dreier hochrangiger Funktionäre des Regimes im Iran. Diese hatten unter anderem Personen, die sich mit der Protestbewegung im Iran nach dem Tod von Mahsa Amini solidarisierten und diese aktiv unterstützten, ­unverhohlen mit dem Tod gedroht.

Die Anzeige lautet auf Morddrohung und Verherrlichung des Terrorismus. Gemäß dem Code de procédure pénale, dem französischen Strafprozessrecht, können im Ausland begangene Verbrechen grundsätzlich dann verfolgt werden – und Vergehen auf Antrag eines Opfers hin –, wenn zu deren Opfern Menschen mit französischer Staatsbürgerschaft zählen.

In engen Grenzen erkennt das französische Recht ansonsten der einheimischen Justiz eine »universelle Kompetenz« auch dann zu, wenn die Opfer von Straftaten keine französische Nationalität aufweisen. Dazu zählen gemäß Artikel 689-11 Delikte wie Völkermord und Kriegsverbrechen, wenn die Täter schwerpunktmäßig auf französischem Boden leben: In diesem Fall ist es nicht zwingend notwendig, dass die Opfer Franzosen sind. Und gemäß Artikel 689-2 kann die französische Justiz beim Vorliegen von Folter, auch wenn der Tatort im Ausland liegt, grundsätzlich über Frankreich hinaus ermitteln, sofern die Täter im Staatsdienst oder im Dienste von Strukturen des Tatortlandes stehen, die die tatsächliche Macht ausüben.

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