Der Reform des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuchs liegt ein frauenfeindlicher Kompromiss zugrunde. Das zeigt die erneute Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel.
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Die Streichung des Paragraphen 219a, der es Ärzten verbietet, über Abtreibungen zu informieren, droht zu scheitern – obwohl eine politische und gesellschaftliche Mehrheit das Gesetz ablehnt. Schuld ist die Taktik der SPD.
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Der Paragraph 219a erschwert es Frauen, sich über die Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch zu informieren – im Einklang mit der restriktiven Regelung im Paragraphen 218. Dagegen regt sich nun Protest.
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Die Ärztin Kristina Hänel wurde am Freitag voriger Woche vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellte und deren Durchführung in ihrer Praxis anbot. Dies wertete das Gericht als »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft« nach Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs. Die Jungle World sprach über den Fall mit Cornelia Möhring, der stellvertretenden Vorsitzenden und frauenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linkspartei.
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In Gießen muss sich eine Ärztin vor Gericht wegen des Vorwurfs der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verantworten. Die Anzeige kam aus dem Milieu christlicher Abtreibungsgegner und rechter Organisationen.
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