Beiträge zu Kristina Hänel

2017/48 Hotspot Small Talk mit Cornelia Möhring (Linkspartei) über das Gießener Urteil gegen eine Ärztin wegen Werbung für Abtreibung

»Der Paragraph wurde 1933 eingeführt«

Die Ärztin Kristina Hänel wurde am Freitag voriger Woche vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellte und deren Durchführung in ihrer Praxis anbot. Dies wertete das Gericht als »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft« nach Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs. Die Jungle World sprach über den Fall mit Cornelia Möhring, der stellvertretenden Vorsitzenden und frauenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linkspartei.