Das pauschale Verbot für Lehrkräfte, im Schulunterricht religiöse oder andere weltanschauliche Symbole zu tragen, ist eine nicht hinzunehmende Diskriminierung – so hat das Bundesarbeitsgericht in der vergangenen Woche zum Berliner Neutralitätsgesetz geurteilt. Vielmehr müsse nachgewiesen werden, dass ein religiöses Symbol eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden darstelle. Geklagt hatte eine Muslimin, die wegen ihres Kopftuchs als Quereinsteigerin in den Schulbetrieb abgelehnt worden war. Michael Hammerbacher von der »Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz« hat mit der Jungle World über das Urteil gesprochen.