In Hamburg hat der sogenannte Rondenbarg-Prozess gegen fünf Personen begonnen, die sich an einer Protestaktion beim G20-Gipfel 2017 beteiligt hatten. Den Angeklagten wird keine konkrete Tat vorgeworfen, sondern nur die Teilnahme an der Demonstration.
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Ein Prozess gegen fünf Angeklagte am Landgericht Hamburg wurde pandemiebedingt abgebrochen. Ihnen werden Straftaten bei einer Demonstration im Zuge der Hamburger G20-Proteste 2017 im Industriegebiet Rondenbarg vorgeworfen.
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Schwerer Landfriedensbruch, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall – wegen dieser und weiterer Vorwürfe stehen in Hamburg fünf Angeklagte vor Gericht. Allerdings gehen die Darstellungen darüber auseinander, was während einer Demonstration im Zuge der G20-Proteste im Hamburger Industriegebiet Rondenbarg tatsächlich geschah.
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