Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz will »dem Volk aufs Maul schauen«

Flirt mit Rechtsaußen

Die AfD erlebt in Umfragen einen Höhenflug. Statt sich klar abzugrenzen, versucht der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz, in seiner Partei populistische Schlagworte salonfähig zu machen.

Auf Werte von 18 bis 20 Prozent kommt in Wahlumfragen derzeit nicht nur die SPD von Bundeskanzler Olaf Scholz, sondern auch die AfD. Bei der Stichwahl zum Oberbürgermeisteramt von Schwerin am Sonntag erhielt der AfD-Kandidat, der ehemalige Radiomoderator Leif-Erik Holm, sogar 32,2 Prozent der Stimmen.
Die anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien wirken mittlerweile ziemlich ratlos, wie man mit damit umgehen solle.

Zwar schließen führende Politiker eine Zusammenarbeit mit der AfD immer wieder aus und im Bundestag sind die Vertreter der AfD auch tatsächlich isoliert, aber auf kommunaler Ebene sind zumindest informelle Kooperationen nicht mehr unüblich und auf Länderebene scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis die vielbeschworene »Brandmauer« endgültig eingerissen wird. Nicht zuletzt aus rein praktischen Erwägungen: Je mehr Stimmen die AfD erhält, desto schwieriger wird es – insbesondere in ostdeutschen Bundesländern –, Mehrheiten ohne sie zu finden. Und eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei, die zumindest in Teilen Ostdeutschlands noch relevant ist, ist bei der CDU und der FDP intern wohl schwieriger zu verkaufen als eine mit der AfD.

Auch aus dieser Ratlosigkeit speist sich derzeit eine Diskussion darüber, ob die AfD verboten werden müsse. Die Co-Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Ricarda Lang, forderte bereits im Dezember vergangenen Jahres, dass ein Verbot der AfD kein Tabu sein dürfe. Kürzlich veröffentlichte das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) eine Studie des Rechtswissenschaftlers Hendrik Cremer mit dem Titel »Warum die AfD verboten werden könnte«, der zu dem Schluss kommt, dass die extrem rechte Partei das Ziel verfolge, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen und deshalb »die Voraussetzungen für ein Verbot« erfüllt wären.

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