Das sogenannte Wirtschaftswunder der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg beruht in hohem Maß auf der Tätigkeit von Arbeitsmigranten, bei deren gezielter Anwerbung es nicht vorgesehen war, dass sie auch auf Dauer im Land bleiben. 1955 schloss Deutschland mit Italien das erste Anwerbeabkommen. Es folgten weitere mit Griechenland, Spanien, der Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien, bis 1973 im Zuge der Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit die Anwerbung beendet wurde. Ein Gespräch mit der Historikerin Maria Adamopoulou über sogenannte Gastarbeiter:innen aus Griechenland.