In den vergangenen Wochen behaupteten Autoren in verschiedenen Zeitungen, dass es Parallelen zwischen dem Terrorismus der RAF und dem heutigen Jihadismus gebe. Die gibt es, aber viel größer sind die Unterschiede.
Gesetzliche Regelungen, die normieren sollen, unter welchen Bedingungen die Bürgerinnen und Bürger ihr Leben beenden können, haben kaum etwas mit Selbstbestimmung zu tun – und mit der Frage nach Gott schon gar nicht.
Im deutschen Strafgesetzbuch finden sich immer noch Paragraphen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Die Justizministerin von Schleswig-Holstein möchte das ändern.
Der Fall der Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt hat eine neue Debatte um NS-Raubkunst angestoßen. Bislang hat das deutsche Recht es den Erben von Mitläufern und Mittätern ermöglicht, von NS-Unrecht zu profitieren. Ein Urteil aus dem vergangenen Jahr könnte das ändern.
Der Paragraph 129a diente in den achtziger Jahren als Ermittlungsinstrument und gleichzeitig zur Kriminalisierung des gesamten RAF-Umfeldes. Auch im Zusammenhang mit den Morden des NSU spielt er eine Rolle.
Beim Thema Hungerstreik denkt man in Deutschland vor allem an die RAF-Gefangenen. Politische Hungerstreiks von Flüchtlingen und Sicherungsverwahrten erhalten hierzulande hingegen wenig Aufmerksamkeit.
Der Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen wird von Vertretern der jüdischen und muslimischen Gemeinden begrüßt. Den Kritikern der Beschneidung bietet er viele Angriffspunkte.
Der Internationale Strafgerichtshof ist eine sinnvolle Institution mit vielen Schwächen. Eine der wichtigsten davon ist, dass er sich bisher nur mit Verbrechern beschäftigt hat, die in afrikanischen Staaten stattgefunden haben.