Im Paragraphendschungel – Recht im linken Alltag

Extrawurst für die AfD

Seite 3 – Schaden für den Rechtsstaat
Kolumne Von

Das birgt einige Gefahren. Vor Mitte August wird es voraussichtlich keine weitere offizielle Begründung geben, bis dahin kann nur gemutmaßt werden, worauf das Gericht seine Entscheidung gestützt hat. Das lässt Raum für allerlei Spekulationen. Diese erfolgen auch bereits von unterschiedlichen Seiten. Die AfD nutzt den Raum bereits für ihre Propaganda, die bekanntermaßen mit Unsicherheit viel anfangen kann. Manche, die das deutsche Wahlrecht für zu strikt halten, fordern dessen Reform.

Und jene, die in einer Streichung von Listenplätzen primär die Gefahr einer gewalttätigen Eskalation durch AfD-Anhänger sehen, atmen auf. Vielleicht ist es ihnen nicht zu verdenken, denn diese Gefahr ist durchaus gegeben. Den Furor der »besorgten Bürger« wird das Urteil allerdings kaum bremsen. Der Schaden für die Rechtsstaatlichkeit ist dennoch entstanden. Das Urteil wird Folgeprobleme mit sich bringen. Sei es, dass das Ergebnis der kommenden Wahl rechtlich angreifbar sein könnte, oder, dass sich auch andere Parteien zukünftig darauf berufen werden, wenn ihre Listen moniert werden. Die ehemalige Bundestagabgeordnete der Linkspartei und rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, Halina Wawzyniak, hat das in ihrem Blog (wawzyniak.de) ausführlich dargelegt.

Die Haltung, die AfD nicht auszugrenzen zu wollen, ist eine Konsequenz aus ihrer derzeitigen Stärke. In Sachsen ist sie, so viel kann man ohne Vorliegen einer Urteilsbegründung sagen, bereits so stark, dass die Vermutung nicht abwegig erscheint, ihr sei in diesem Fall eine Extrawurst gebraten worden.