Der Neonazi Sven Liebich wurde erstmals zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt

Zwangspause für Liebich

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Das Amtsgericht Halle wagt sich vor: Am 13. Juli verurteilte es den prominenten Neonazi Sven Liebich wegen Volksverhetzung und Beleidigung erstmals zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Den Hallischen Justizbehörden wurde jahrelang von Antifaschisten vorgehalten, auf Liebichs Hass und Hetze zu nachsichtig zu reagieren.

Liebich ist seit den neunziger Jahren in der rechtsextremen Szene Sachsen-Anhalts aktiv. Er gehörte zum Neonazi-Netzwerk »Blood & Honour«, das im Jahr 2000 verboten wurde. 2014 etablierte sich Liebich als Dauerdemonstrant auf dem Marktplatz in Halle, auf dem er seither regelmäßig montags gegen Minderheiten hetzt. In den sozialen Medien und auf seinem Blog postete er gerne antisemitische Provokationen.

Das »Bündnis Halle gegen rechts« warf der Staatsanwaltschaft Halle vor, sie habe Liebichs Treiben schon allzu lange geduldet und dabei juristisch versagt.

Als die »Omas gegen rechts« eine Kundgebung des Neonazis auf dem Marktplatz störten, attackierte er sie mit sexistischen Beleidigungen. Über seinen Onlineshop finanzierte er sich unter anderem mit T-Shirts, auf denen Davidsterne mit dem Schriftzug »Dieselfahrer« sowie »ungeimpft« gedruckt waren. Beides wurde zur Anzeige gebracht, jedoch stellte die damals zuständige Staatsanwältin in Halle das Verfahren ein. Der 1970 geborene Rechtsextremist konnte beinahe unbehelligt fortfahren.

Das »Bündnis Halle gegen rechts« warf der Staatsanwaltschaft Halle vor, sie habe dieses Treiben schon allzu lange geduldet und dabei juristisch versagt. Seit 2016 war der Neonazi bereits mehrfach zu Geldstrafen und Bewährungsstrafen verurteilt worden, was ihn nicht hinderte, immer weiter zu hetzen. Nun aber hatte das Amtsgericht Halle genug; Liebich habe mit seinen Meinungsäußerungen die »Unerträglichkeitsgrenze« mehrfach überschritten. Sollte das jetzt gefällte Urteil rechtskräftig werden, muss Liebich für anderthalb Jahre ins Gefängnis. 20 Tatvorwürfe waren in dieses Urteil eingeflossen – gut 300 weitere Verfahren im Zusammenhang mit Liebich waren im März bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Zukünftige Gerichtstermine dürften für ihn nicht mehr so glimpflich enden wie in der Vergangenheit.