Die Stadt Halle will gegen die Demos des rechten Aktivisten Sven Liebich vorgehen

Autoritär gegen rechts

Mit einer Verschärfung des Versammlungsrechts versucht die sachsen-anhaltische Stadt Halle, gegen die Montagsdemonstrationen des extrem rechten Aktivisten Sven Liebich vorzugehen.

Bis ins Jahr 2067 soll es in Halle sogenannte Montagsdemonstrationen ­geben – zumindest, wenn es nach dem Willen von Sven Liebich geht. Seit 2014 demonstriert der extrem rechte Aktivist nahezu wöchentlich auf dem Marktplatz der Stadt in Sachsen-Anhalt gegen »Merkel«, die »Lügenpresse« und neuerdings die »Coronadiktatur«. Als er 2017 begann, die Montags­demonstrationen unter seinem Namen anzumelden, tat er das kurzerhand für 50 Jahre im Voraus, wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete.

Der parteilose Oberbürgermeister Bernd Wiegand will den Kundgebungen Einschränkungen auferlegen und streitet sich deshalb mit der Polizei, die in der kreisfreien Stadt für Versammlungen zuständig ist. Am liebsten würde er diese Zuständigkeit der Stadt übertragen. Bei einer Stadtratssitzung Ende September hat schließlich die Mehrheit im Gremium Wiegand den Auftrag erteilt, eine Feststellungsklage gegen die Polizei als für Versammlungen zuständige Behörde zu führen.

Das Bündnis »Halle gegen rechts« krtitisierte in einer Pressemitteilung, dass die Polizei an Ort und Stelle die Demonstrationen meist gewähren lasse, obwohl Teilnehmer immer wieder ­antisemitische Motive zeigten, immer wieder Journalisten und Beobachter angegriffen sowie Menschen in Redebeiträgen beleidigt würden. Dafür gehe die Polizei Gegendemonstrierende vergleichsweise hart an. Auch wegen des antisemitischen Anschlags auf die örtliche Synagoge im Oktober vergangenen Jahres steht Wiegand politisch unter Druck.

Liebich kommentiert unterdessen das Ganze in seinen täglichen Videostreams, die er gerne in seinem alten VW Caddy sitzend aufnimmt. Daneben postet er eifrig auf seinem Blog und in sozialen Medien. Über seinen T-Shirt-Versand vertreibt er nicht nur unpolitische Motive, sondern auch den von den Demonstrationen von Coronaleugnern und Impfgegnern bekannten ­stilisierten gelben Davidstern mit dem Schriftzug »Ungeimpft«.

Mitte September verurteilte das Amtsgericht Halle Liebich wegen verschiedener Straftatbestände zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe, die es für drei Jahre auf Bewährung aussetzte. Besonders schwer wog dabei eine mutmaßliche Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast. Es ist das erste Mal, dass Liebich zu mehr als nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, ­allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Liebich sieht sich selbst als Kämpfer für die Meinungsfreiheit und seine Äußerungen vom Grundgesetz gedeckt. Unter Pseudonym gab er 2013 einem Journalisten der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) ein Interview, in dem er sich als Aussteiger darstellte, der die Neonaziszene bereits 2003 verlassen habe. Darin rekapitulierte er seine rechtsextreme Vita bis zu seinen ersten Gewalttaten in der DDR. Recherchen des Blogs »halleluegt« freilich stellen Liebichs Darstellung in Frage. So werden Liebichs Kontakte zu dem 2000 verbotenen neonazistischen Netzwerk »Blood and Honour« (B & H) in dem MZ-Artikel nur beiläufig ­erwähnt und erscheinen damit als Petitesse. Aus einem Aktenvermerk des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2000 soll hingegen her­vorgehen, dass Liebich zu den regionalen Führungsfiguren von B & H zählte, wie der MDR im Juni berichtete. Die sachsen-anhaltische Sek­tion rechnete der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt in seinem Bericht aus dem Jahr 1999 zu den »wichtigeren B & H-Sektionen in Deutschland«, 40 Mitglieder soll sie demzufolge haben. Drei Tage nachdem das B & H-Verbot im Juni 2001 rechtskräftig ­geworden war, trafen sich in Magdeburg etwa 40 ehemalige Mitglieder, um die Weiterführung der Struktur zu planen. Dem Antifa-Infoblatt (AIB) ­zufolge nahm auch Liebich an dem Treffen teil.

Bis 1999 unterhielt er nach Recherchen des AIB mit dem »Ultima Tonträgerversand« einen der damals bundesweit größten Vertriebe für Rechtsrock. Als nach einer Kundgebung vor seinem Ladengeschäft in Halle im Herbst 2001 die demonstrierenden Antifaschisten den Ort verlassen wollten, wurden sie nach Angaben des AIB von knapp 25 Nazis umkreist und mit Knüppeln und Ketten geschlagen. Demzufolge berichteten sie, dass Liebich mit einem Messer bewaffnet an der Attacke beteiligt gewesen sein soll. Bei der Polizei beschuldigte dieser ­anschließend die Demonstrantinnen und Demonstranten, ihn angegriffen zu haben.

Vorige Woche kündigte die schwarz-rot-grüne Landesregierung in einer außerordentlichen Pressekonferenz an, das Versammlungsgesetz des Landes zu verschärfen. Sofern die Änderung das Landesparlament passiert, dürften Versammlungen nicht mehr nur bei der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten werden, sondern bereits bei der Gefährdung der öffentlichen Ordnung. Die Landesregierung verweist bei der geplanten Änderung auf Artikel 37a der Landesverfassung. Der als »Antifa-Klausel« bekannt gewordene Artikel wurde Anfang des Jahres im Rahmen einer umfassenden Parlamentsreform beschlossen. Er verpflichtet das Land, die Verbreitung nationalsozialistischen, antisemitischen und rassistischen Gedankenguts zu verhindern. Außerdem sollen Demonstrationen nur noch bis maximal zwei Jahre im Voraus angemeldet werden dürfen. Die Stadt Halle soll zudem künftig an Stelle der Polizei die Stadtverwaltung zur zuständigen Behörde für Versammlungen erklären können. Damit könnte der Streit über den Umgang mit Liebichs Dauerdemonstrationen autoritär befriedet werden.

Das Bündnis »Halle gegen rechts« kritisierte die geplante Verschärfung. »Das Problem ist nicht die Rechtslage, sondern die Durchsetzung des Rechts durch Versammlungsbehörde und Polizei«, sagte der Sprecher des Bündnisses, Valentin Hacken. »Bereits jetzt wären ausreichende Maßnahmen gegen Sven Liebich möglich, wenn die Polizei sich seine Kundgebungen und Redebeiträge genau anschauen würde.«