Vorgeschobene Argumente
In der Debatte über Wissenschaftsfreiheit geht es wenig wissenschaftlich zu: Die Begriffe sind nicht sauber definiert, die Kategorien gehen durcheinander, die Methode ist unklar. Eine Seminararbeit in diesem Stil würde wohl keine gute Note erhalten.
Welcher Freiheitsbegriff wird verwendet? Wer darf wen in welcher Weise kritisieren? Was ist legitime Kritik? Wer kann für illegitime Kritik anderer verantwortlich gemacht werden? Wer gilt als Wissenschaftler und wer als Aktivist? Wessen Freiheit wird wodurch gefährdet und wer könnte und sollte etwas dagegen tun? Ohne solche Definitionen kann die Debatte zwar ewig weitergehen, produktiv ist sie aber nicht. Auch die vorangegangenen Beiträge waren in dieser Hinsicht wenig hilfreich.
Geschlechtsidentität ist keine akademisch-philosophische Angelegenheit, sondern es werden harte politische Kämpfe um sie ausgefochten.
Eine produktive Debatte ist allerdings oft auch nicht das Ziel der Skandalisierungen von vermeintlicher cancel culture, sonst würde wohl nicht so häufig mit Suggestionen, Übertreibungen und Unterstellungen gearbeitet sowie mit Fällen, die bei näherem Hinsehen nicht belegen, was man zu beweisen versucht. Einige dieser Inkongruenzen hat Felix Schilk in seinem Beitrag bereits aufgezeigt.
Man kann Vojin Saša Vukadinović sicherlich nicht vorwerfen, die Texte und Aussagen von Kathleen Stock nicht zu kennen – er hat schließlich »Material Girls«, das jüngste Buch der ehemaligen britischen Philosophieprofessorin, ins Deutsche übersetzt. In der Wissenschaft wäre das ein Interessenkonflikt, den man offenlegen müsste, aber wir sind ja nicht in der Wissenschaft, wir reden nur über sie und ihre angeblich gefährdete Freiheit.
Warum allerdings gegen diese angebliche Gefahr ausgerechnet eine Kritik deutscher Universitätsangehöriger an den Drohungen gegen Stock helfen sollte, bleibt das Geheimnis des Autors. Darum geht es vermutlich auch nicht, weil sich wohl kaum jemand finden dürfte, der oder die Gewaltandrohungen gegen Kolleginnen gutheißt.
Das Idealbild vom gepflegten Gedankenaustausch zwischen scholastischen Philosophen, das Enno Stahl anscheinend vor Augen hat, wenn er für eine Verständigung zwischen den Vertretern gegensätzlicher Auffassungen plädiert, ist ein elitäres und entspricht nicht den Realitäten von allgemein zugänglicher Bildung und Meinungsaustausch im Internet. Stahl postuliert, dass »Kritiker das gute Recht« hätten, »ärgerlichen Positionen scharf zu widersprechen«, und fragt: »Aber warum sollten sie Forscher mundtot machen dürfen«?
Das scheint auf den ersten Blick berechtigt. Warum werden dann aber immer wieder Fälle als Beleg für eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit angeführt, in denen die Betroffenen keineswegs mundtot gemacht wurden, sondern ihre kritisierten Meinungen weiterhin vertreten können und durch die vermeintlichen Skandale teils sogar mehr Gehör in der Öffentlichkeit finden? Stock beispielsweise sagt selbst, sie sei nicht »gesilenct« worden, und sie hat ihre Stelle selbst gekündigt. Zudem ist unbestritten, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber, die Leitung der University of Sussex, sie stets gegen Kritik in Schutz genommen und auf ihre wissenschaftliche Freiheit verwiesen hat. Man sollte also meinen, dass sich ihr Beispiel denkbar schlecht als Beleg für eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit eignet.
Gehen wir also einen Moment davon aus, dass es in dieser Debatte nicht um Wissenschaftsfreiheit geht, sondern darum, immer mehr in Kritik geratene Positionen gegen diese zu immunisieren. Nehmen wir weiter an, dass die Selbstpräsentation als Opfer die Gegenseite diskreditieren soll, um die eigene Ansicht politisch abzusichern und moralisch zu festigen. Unter dieser Voraussetzung ergibt die besondere Unterstützung für Kathleen Stock Sinn, weil Geschlechtsidentität keine akademisch-philosophische Angelegenheit ist, sondern harte politische Kämpfe um sie ausgefochten werden. Stock nimmt unter anderem als Mitglied des Aufsichtsrats der NGO LGB Alliance an dieser öffentlich geführten politischen Auseinandersetzung teil und interveniert in diese auch mit ihrem von Vukadinović übersetzten populärwissenschaftlichen Buch.
Man könnte sich darauf einigen, dass solche Aktivitäten keine Gewaltandrohungen nach sich ziehen sollten, aber auch nicht mehr von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt sind – aber dann würde ja die Immunisierungsstrategie nicht funktionieren. Sie würde auch nicht greifen, wenn die Verteidiger der Wissenschaftsfreiheit ihre Vorwürfe konkretisieren müssten, statt in apodiktisches Geraune abzuschweifen. In Vukadinovićs Text bleibt weitgehend unklar, wer die Akteure der Drangsalierungen, des Brandmarkens und der in seinen Augen illegitimen Kritik sind. Das ist nicht hilfreich.
Anonyme Drohungen im Internet gibt es leider zu viele, und ob nun Stock mehr bedroht wird als andere Feministinnen oder transgeschlechtliche Personen, ist kaum festzustellen. Wenn Vukadinović von »autoritäre(r) Kontrolle und Machtmissbrauch« schreibt, die verhindert werden sollen, aber unklar bleibt, wer diese denn ausübt und mit welchen Mitteln, hat der Text noch ein gravierenderes Problem und die Grenze zum Geschwurbel ist überschritten. Es geht, wie erwähnt, um den Fall einer ehemaligen Professorin, die von ihrer Universität verteidigt wurde – Kontrolle und Macht hat hier wer?
Aus anderen Texten dieser Debatte können wir erahnen, dass der vielbeschworene (Internet-)Mob aus angeblichen Transaktivisten gemeint sein könnte. Eine diskriminierte Minderheit als gestaltlose Macht zu imaginieren, die im Hintergrund die Fäden zieht und genug Druck aufbauen kann, um Universitätskarrieren zu zerstören, ist allerdings ein verschwörungstheoretisches und antisemitisches Motiv.
Vielleicht sollte man sich stattdessen anschauen, was Stock tatsächlich sagt – die Debatte wäre wohl kaum so aufgeheizt, wenn es nur um philosophische Konzepte ginge. Sie postuliert, dass viele »trans Frauen weiterhin Männer sind, mit männlichen Genitalien«. Wogegen sie sich wendet und politisch einsetzt, ist die Selbstdefinition von transgeschlechtlichen Personen. Zwar streitet Stock ab, dass sie diesen Personen Rechte abspricht, aber das ist ein rhetorischer Trick. Das derzeit in Großbritannien und Deutschland am stärksten umkämpfte Recht, nämlich selbst zu definieren, welches Geschlecht man hat und wie man aufgrund dessen angesprochen werden sollte, spricht sie ihnen ja offensichtlich ab, indem sie transgeschlechtliche Frauen als Männer bezeichnet, dieses missgendern philosophisch rechtfertigt sowie in den Medien klar dafür Partei ergreift, zwischen cisgeschlechtlichen Frauen und, wie sie es ausdrückt, »selbsterklärten trans Frauen« zu unterscheiden und diese in bestimmten Situationen auch unterschiedlich zu behandeln.
Die geltenden Gesetze zur Personenstandsänderung sind in Großbritannien und Deutschland Gegenstand menschenrechtlicher Kritik und sollen so geändert werden, dass sie die Selbstdefinition ohne Begutachtung und Prüfungen zulassen. Eine transgeschlechtliche Frau oder nichtbinäre Person als Mann zu bezeichnen und sie damit bewusst zu missgendern, ist ein gravierender Eingriff in das Sicherheits- und Selbstwertgefühl und gilt mittlerweile als Diskriminierung. Das ist den wissenschaftlichen Erkenntnissen von Gender als einem Spektrum geschuldet und auch von Feministinnen und Menschenrechtlern erkämpft worden.
Am 1. Januar dieses Jahres ist international die elfte Version der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegebenen »Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme« (ICD-11) in Kraft getreten. Dieses definiert »Geschlechtsinkongruenz« als ausgeprägte und beständige Nichtübereinstimmung zwischen dem erlebten und dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht unter der Überschrift »Conditions related to sexual health«. Zuvor wurde Transgeschlechtlichkeit im Abschnitt »Mentale und Verhaltensstörungen« unter »Störungen der Geschlechtsidentität« aufgeführt.
Die Medizin ist eine langsame Wissenschaft, aber auch sie verabschiedet sich mittlerweile von der Pathologisierung transgeschlechtlicher Personen. Die Praxis, sie zu psychologischen Gutachten und entwürdigenden Befragungen zu nötigen, bevor eine hormonelle und operative Geschlechtsangleichung genehmigt sowie eine Personenstands- und Namensänderung anerkannt wird, sollte damit der Vergangenheit angehören.
Es ist fast komisch, dass die Idee, es gäbe nur zwei Geschlechter und diese seien an den Genitalien zu erkennen – bis vor wenigen Jahren ein nahezu unhinterfragtes Dogma –, als philosophisch Dissidenz und erfrischende Auflehnung gegen den vorgeblich autoritären Diskurs um Gender gelabelt wird. Wenn alte Dogmen an Wirkmacht verlieren, werden diejenigen, die sie vertreten, nach Wegen suchen, sie zu verteidigen. Die Behauptung, dass die Wissenschaftsfreiheit gefährdet sei, ist ein solcher Versuch.