Small Talk mit Rechtsanwalt ­Alexander Hoffmann über die Urteile im Ballstädt-Prozess

»Es gab Applaus der anwesenden Neonazis«

Über sieben Jahre, nachdem Neonazis im thüringischen Ballstädt Mitglieder der ortsansässigen Kirmesgesellschaft angegriffen und dabei mehrere Menschen schwer verletzt hatten, fällte das Landesgericht Erfurt am 12. Juli die Urteile. Nach einem zuvor ausgehandelten Deal erhielten alle elf Angeklagten für ihre Geständnisse Bewährungsstrafen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Nebenklage kritisierten den Deal und das Urteil scharf, die Vorsitzende Richterin warf ihnen Stimmungsmache und einen Angriff auf die Gewaltenteilung vor. Die Jungle World sprach mit dem Anwalt Alexander Hoffmann, einem Vertreter der Nebenklage, über den Prozess.
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Welches Gefühl hinterlässt ein solches Urteil?

Wir und unsere Mandanten haben sehr früh festgestellt, dass wir das Gericht für befangen halten, deshalb haben unsere Mandanten auch zwei Befangenheitsanträge gestellt. Bei der gestrigen Urteilsverkündung hat die Vorsitzende Richterin dann die Nebenklagevertretung erheblich beschimpft und ist auch unsere Mandanten angegangen. Das ist eine Täter-Opfer-Umkehr, die mich zornig macht. Der Prozess hat gezeigt, dass es insbesondere in Thüringen große Teile der Justiz gibt, die die Strafverfolgung gegen organisierte, militante Neonazis nicht angemessen durchsetzen wollen.

Inwiefern ist dieses milde Vorgehen der Justiz gegen Neonazis spezifisch für Thüringen?

Grundsätzlich gibt es dieses Problem überall, aber in Thüringen spürt man besonders deutlich, dass es hier keinerlei politischen Einfluss auf Staatsanwaltschaften gibt, um sie zu bewegen, gegen organisierte Neonazis vorzugehen. Das Urteil signalisiert den Tätern, dass sie ein ganzes Dorf terrorisieren können und dafür nicht im Gefängnis landen. Die Initiative für den schmutzigen Deal ging von der Staatsanwaltschaft aus. Besonders unter einer rot-rot-grünen Regierung ist das schon krass.

In seiner Urteilsbegründung stuft das Gericht die Gewalttaten der Neonazis nicht als rechtsextremistisch ein, sondern als einen Akt der Selbstjustiz, weil zuvor ein Fenster des von Nazis genutzten »Gelbes Haus« eingeworfen worden war. Wie be­werten sie diese Urteilsbegründung?

Das Gericht hat sich durch den schmutzigen Deal in eine prekäre Situation gebracht. Bei der Urteilsbegründung zeigte sich deutlich, dass die Vorsitzende Richterin Probleme hatte, dieses Urteil der Öffentlichkeit zu vermitteln. Teilweise gab es für die Urteilsbegründung Applaus der anwesenden Neonazis. Vertreterinnen und Vertreter des Gerichts dachten offenbar, die Nebenklage wäre für dieses Urteil sogar dankbar. Dass wir als Anwältinnen und Anwälte dort signalisiert haben, dass unsere Mandanten nicht so mit sich umgehen lassen, hat das Gericht sehr verärgert.

Was bedeutet ein solches Urteil für die Opfer?

Neonazis haben sich in Ballstädt niedergelassen und starten vom »Gelben Haus« aus ihre Projekte. Den Widerstand dagegen haben sie niedergeprügelt. Der Staat hat die Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus zur Wehr setzten, im Stich gelassen. Gestern hat das Gericht die Auseinandersetzung mit einem Streit unter verfeindeten Motorradgangs verglichen. Das ist eine Frechheit. Normalen jungen Leuten standen organisierte Nazis gegenüber. Die wollten gegen »Zecken aus Gotha« vorgehen und mit der von ihnen ausgeübten Gewalt ihre politischen Gegnerinnen und Gegner einschüchtern.