Der Prozeß gegen die Frankfurterin Monika Haas (50) ging am 16. November zu Ende. Das langwierige Verfahren schien für Nichtjuristen beinahe undurchschaubar. Dabei handelte es sich um eine brisante Angelegenheit, die da hätte aufgeklärt werden können: Wer hat eigentlich von der Schleyer- und Landshut-Entführung im Jahre 1977 vorher gewußt? Gab es wirklich - wie vom Ministerium für Staatssicherheit behauptet - Geheimdienstler, die mitgemacht haben? Verschenkte Gelegenheit, sagt die Verurteilte. Da sollte dichtgehalten werden, was irgendwie dichtzuhalten war. Weder Agentin noch Waffenschmugglerin sei sie gewesen, und Kronzeugin wollte sie nicht werden. So viel Hartnäckigkeit kostet fünf Jahre Haftstrafe, wovon Monika Haas die Hälfte bereits abgesessen hat, der Rest wurde auf Bewährung ausgesetzt.