Die Pläne der Bundesregierung zur Cannabislegalisierung sind paternalistisch

Den Rausch regulieren

Während die hierzulande herrschende Kriminalisierung der Cannabiskonsument:innen weiterhin eine Tragödie ist, entwickelt sich die von der Bundesregierung vorgeblich geplante Legalisierung des Kiffens zur Farce.
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Was lange währt, wird endlich: na ja. Über die von der Ampelkoalition im vergangenen Jahr großspurig angekündigte Cannabislegalisierung war bis vor kurzem auffallend wenig Konkretes zu vernehmen. Ein Blick in das Ende Oktober veröffentliche »Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken« macht immerhin deutlich: Untätig war man im zuständigen Bundesgesundheitsministerium nicht. Ganz im Gegenteil hat man sich offenkundig bemüht, Regelungsideen zu möglichst vielen Kleinigkeiten zu produzieren.

Aus jeder Zeile des Papiers grüßt der deutsche Ordnungswahn. Manches kann man einfach so hinnehmen und sich fragen, wie und in welchem Umfang es kontrolliert werden soll, beispielsweise die geplante Obergrenze für den Besitz von 20 bis 30 Gramm des dort so genannten Genusscannabis. Dass Cannabis nur in speziellen lizenzierten Geschäften (sowie möglicherweise in Apotheken) und nur an über 18jährige verkauft werden soll, war bereits bekannt. Doch nun wird klarer, wie sich die Bundesregierung diese Fachgeschäfte vorstellt: »Die lizenzierten Geschäfte sind alleine auf den Verkauf und die Beratung im Hinblick auf Genusscannabis ausgerichtet; eine Verknüpfung mit dem Verkauf anderer Genussmittel wie Tabak und Alkohol findet nicht statt«, heißt es im Eckpunktepapier.

Das Alter müsse bereits beim Betreten der Geschäfte kontrolliert werden. Zudem müssten Betreiber:innen und Verkaufspersonal der Läden noch nicht näher definierte Nachweise über Sachkunde sowie »spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse« erbringen. »Bei jedem Kauf wird ein Beratungsgespräch angeboten«, heißt es weiter, wobei die Beratungen nach Ansicht der Bundesregierung aber wohl weniger den angestrebten Rausch – upper oder downer, Sativa oder Indica beziehungsweise deren Verhältnis – thematisieren, als vielmehr dazu dienen sollen, ihn zu verleiden. So müssten den Kund:innen »aufklärende Informationen über Cannabis, einen risikoarmen Konsum sowie über Risiken des Konsums und Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen mitgegeben« werden.

Wer so viel Paternalismus vermeiden will, könnte sich am Eigenanbau versuchen – aber mit maximal drei weiblichen blühenden Pflanzen, die »vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen« sind. Wohl denen, die sich nicht selbst fortgepflanzt ­haben. Doch auch den kinderlosen Kleingärtner:innen dräut etwas anderes: »Der Eigenanbau ist gegebenenfalls anzeigepflichtig.« Nicht auszuschließen, dass für den Eigenanbau zudem ähnliche Mindestabstände zu Schulen und sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltsorten von Kindern und Jugendlichen eingeführt werden, wie sie für die lizenzierten Fachgeschäfte bereits geplant sind.

Auch wer dachte, dass im Zuge der Cannabislegalisierung hierzulande die Expertise der derzeitigen Produzent:innen und Händler:­innen genutzt würde und dass diese ihre Arbeit zukünftig sozialversichert verrichten könnten, wird von der Bundesregierung enttäuscht. Betreiber:innen und Personal der lizenzierten Fachgeschäfte müssten einen »Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit« erbringen; dieser sei mindestens denen zu versagen, die innerhalb von fünf Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens oder eines einschlägigen Vergehens verurteilt worden sind. Selbiges gilt für Beschäftigte in der Cannabisproduktion. Passend dazu bestätigt die Bundesregierung in dem Eckpunktepapier noch einmal, dass sie keinerlei Absichten hegt, die Strafverfolgung in Bezug auf den Handel und Besitz von Cannabis bis zur möglichen Legalisierung einzuschränken.

All das verdeutlicht erneut, dass es der Ampelkoalition selbstverständlich nicht um die Beseitigung von Ungerechtigkeiten geht, sondern schlicht um substantielle Steuereinnahmen, die man sich erhofft. Neben der Umsatzsteuer soll eine spezielle Cannabissteuer erhoben werden, hinzu kommen noch Gewerbe-, Körperschafts- und Lohnsteuereinnahmen, die durch Handel und Produktion anfallen. Das »Genusscannabis« soll übrigens ausschließlich in Deutschland produziert werden – ein Detail, das die Ahnungslosigkeit der Herrschenden preisgibt. Bis die nötigen Produktionskapazitäten erreicht sind, um hierzulande den Bedarf zu decken, dürften noch Jahre vergehen.

Aber allzu ernst sollte man die Pläne ohnehin nicht nehmen, denn es ist sehr fraglich, ob eine Cannabislegalisierung überhaupt mit dem EU-Recht und mit weiteren völkerrechtlichen Verträgen vereinbar ist. Darum will die Bundesregierung das Eckpunktepapier von der EU-Kommission dahingehend prüfen lassen, ob sie gegen ein ähnlich gestricktes Gesetz ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten würde. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verlautbarte bereits, dass man das Vorhaben einstampfen werde, falls die EU-Kommission Bedenken habe. Einen »Plan B« gebe es nicht, so Lauterbach.