Die sogenannte Inflationsprämie kommt nicht bei denen an, die sie brauchen

Vergiftetes Geschenk

Das sogenannte dritte Entlastungspaket der Bundesregierung soll unter anderem eine »Inflationsprämie« ermöglichen, eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung der Unternehmen an ihre Beschäftigten. Diese könnte die anstehenden Tarifverhandlungen unterminieren, dabei dürften nur wenige Beschäftigte überhaupt davon profitieren.
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Es klingt verlockend: Bis zu 3 000 Euro sollen Unternehmen ihren Beschäftigten als sogenannte Inflationsprämie überweisen. Zumindest, wenn es nach der Bundesregierung und ihrem im September angekündigten dritten »Entlastungspaket« geht. Das Geld können viele Lohnabhängige angesichts rapide steigender Preise für Energie, Lebensmittel und Mobilität gut gebrauchen, um über den Winter zu kommen. Die Sache hat jedoch einige Haken. Denn nur die wenigsten Beschäftigen dürften diesen Inflationsausgleich tatsächlich bekommen, und noch weniger von ihnen auch nur annähernd den vollen Betrag von 3 000 Euro. Zu allem Überfluss sollen die Beschäftigten ihre Prämie auch noch de facto aus eigener Tasche finanzieren.

Dass nur ein Bruchteil der Lohnabhängigen in Deutschland in den Genuss einer Einmalzahlung kommen dürfte, liegt daran, dass es sich um ein unverbindliches Angebot an die Arbeitgeber handelt. Wer seinen Mitarbeitern eine solche Prämie zahlt, muss darauf weder Steuern noch Sozialabgaben entrichten. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben die Beschäftigten nicht. Sowohl der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) – die beiden wesentlichen Interessenvertretungen der Großindustrie – begrüßen das Angebot ausdrücklich und heben, wenig überraschend, insbesondere die Freiwilligkeit lobend hervor.

Der Zuspruch aus dem Lager der großen Konzerne kommt nicht von ungefähr. Die Metall- und Elektroindustrie als deutsche Leitbranche befindet sich derzeit in Tarifverhandlungen mit der IG Metall, und auch in der Chemieindustrie wird im Herbst über höhere Löhne verhandelt. Ein Instrument, mit dem sich drohende Streiks abwenden und die Beschäftigten mit einer einmaligen steuerfreien Prämie abspeisen ließen, kommt für die Unternehmen da genau zur richtigen Zeit.

Für das Kapital sind Einmalzahlungen ein relativ günstiges Mittel, um dauerhafte Lohnerhöhungen zu vermeiden. Für die Lohnabhängigen ist die »Inflationsprämie«, sofern sie auf Kosten tariflicher Entgelterhöhungen geht, entsprechend ein vergiftetes Geschenk, denn sollten die Preise nicht wieder sinken – wovon kaum auszugehen ist –, nehmen sie dafür im Endeffekt eine dauerhafte Senkung ihrer Reallöhne in Kauf. Zahlen sollen sie die »Inflationsprämie« jedoch nicht nur durch einen Verzicht auf Lohnerhöhungen, sondern indirekt auch durch die Befreiung der Einmalzahlung von Sozialabgaben. Die Einnahmen beispielsweise, die so den gesetzlichen Krankenkassen entgehen und deren Finanzierungsdefizit weiter erhöhen, dürften durch höhere Krankenkassenbeiträge auf alle abhängig Beschäftigten abgewälzt werden.

Die Gewerkschaften erklären zwar unisono, dass Einmalzahlungen kein Ersatz für dauerhafte Lohnerhöhungen seien. Dennoch werden sie sich dem Druck, ihre prozentualen Forderungen zurückzuschrauben, sofern sich die Arbeitgeberverbände zu Prämienzahlungen bereit erklären, wohl kaum entziehen können. Zudem dürften in manchen Bereichen die Unternehmen die Prämie auch dafür nutzen, Arbeitskämpfe zu unterlaufen. Wenn der Chef gerade erst einige Hundert oder gar Tausend Euro zusätzlich überwiesen hat, ist es erfahrungsgemäß schwer, zum Streik für eine weitere Lohnerhöhung zu mobilisieren.

Die »Inflationsprämie« dürften also vor allem Beschäftigte in Unternehmen erhalten, die sich davon einen Vorteil versprechen. Insbesondere Beschäftigte in der Dienstleistungsbranche, in kleineren Unternehmen und in Bereichen ohne starke gewerkschaftliche Organisierung und betriebliche Interessenvertretungen dürften nicht einmal in den Genuss der Einmalzahlung kommen. Das scheint auch der Bundesregierung bewusst zu sein. So geht das Finanzministerium in seinen Berechnungen von fünf Millionen Begünstigten aus – bei insgesamt mehr als 34 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hierzulande.

Den Unternehmen wird zudem nicht nur die Entscheidung darüber überlassen, ob sie überhaupt eine Prämie auszahlen, sondern auch – sofern die »Inflationsprämie« nicht tariflich geregelt wird –, an welche Beschäftigtengruppen und in welcher Höhe sie sie auszahlen. In der Praxis dürfte die Einmalzahlung, wo sie überhaupt geleistet wird, daher weit unter dem Höchstbetrag von 3 000 Euro bleiben und vor allem hochqualifizierten Beschäftigtengruppen zugute kommen, um diese an das Unternehmen zu binden. Leer ausgehen werden hingegen wohl gerade Beschäftigte mit geringen Einkommen und niedriger Qualifikation, deren Verhandlungsmacht entsprechend gering ausfällt. Also einmal mehr diejenigen, die auf zusätzliche Mittel besonders angewiesen wären.