In der vorigen Woche urteilte das Landgericht in Cottbus im Revisionsverfahren, dass ein Neonazi den Tod eines Punks in Eberswalde vor zwei Jahren nicht mit Vorsatz herbeigeführt habe.
Weil sie mehrere Neonazis verletzt haben soll, wird der türkischen Familie Sendilmen in Pirna der Prozess gemacht. In dem Verfahren geht es nun auch um die verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz.
Die Brandanschläge auf Roma und auf ein linkes Festival in Königs Wusterhausen und Umgebung dürften von der örtlichen Neonazi-Szene begangen worden sein. Doch die Behörden verharmlosen den rechten Terror.