Im Paragraphendschungel - Kolumne über das Recht im Linken Alltag

Antifaschistisch aufräumen

Was bewahrt man besser nicht in ­ der Wohnung auf, falls mal die Polizei vorbeikommt?
Kolumne Von

»Does it spark joy?« Diese Frage sollten sich nach Ansicht der Bestsellerautorin Marie Kondo Leute beim Ausmisten der Wohnung stellen. Der Fall Lina E. kann einen in dieser Hinsicht nachdenklich machen, was man als Linker angesichts verfolgungswütiger Behörden vielleicht besser nicht herumliegen haben sollte.

Die Durchsuchung einer Wohnung gemäß Paragraph 102 der Strafprozessordnung ist ein erheblicher Grundrechtseingriff und setzt in der Regel eine richterliche Anordnung voraus. Ausnahmsweise kann sie bei Gefahr im Verzug auch ohne richterliche Anordnung erfolgen. Als Linker hat man begründeten Anlass zu vermuten, dass die Polizei diese Gefahr bei einem selbst wohl eher wittern wird als bei anderen. Was sollte man also auf gar keinen Fall in der Wohnung herumliegen haben, um nicht schlimmstenfalls in Untersuchungshaft zu landen?

Zunächst würde man an verbotene Gegenstände wie Betäubungsmittel – umgangssprachlich Drogen – oder verbotene Waffen wie einen Schlagring denken, aber der Ermittlungseifer der Behörden sollte den Anspruch an eine aufgeräumte Bude zumindest für Linke noch einmal heben. Im Rahmen einer Autobrandserie kann man schon mal wegen Grillanzündern im Winter in Verdacht geraten. Das mussten jedenfalls über die Jahre diverse Berlinerinnen und Berliner am eigenen Leib erfahren.

Im Sommer vergangenen Jahres sperrte die Berliner Polizei gleich die Rigaer Straße, um das Hausprojekt »Rigaer 94« nach einem Laserpointer zu durchsuchen, mit dem sechs Monate zuvor eine Polizistin geblendet worden sein soll. Allein schon die Zeitspanne zwischen vorgeworfener Tat und Durchsuchung legt aber nahe, dass es sich dabei um eine Vorwand handelte, um ins Haus zu gelangen. Mittlerweile beruft man sich hierfür auf den Brandschutz. Bei solchen Anlässen stellt die Polizei laufend Gegenstände wie Gerüststangen und Feuerlöscher sicher.

Wichtig ist in jedem Fall die Sicherung von Computern, Tablets und Smartphones. Die Ermittler dürfen Beschuldigte nicht zwingen, Passwörter einzugeben; das verbietet der Grundsatz nemo tenetur, wonach niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten. Komplizierter wird es, wenn ein Gerät mit biometrischen Daten zum Beispiel durch Scan des Gesichts oder des Fingerabdrucks entsperrt werden kann. In der Fachwelt wird heftig darüber gestritten, ob es eine Pflicht zur Duldung der Abnahme eines solchen Scans gibt. Bisher überwiegt die Ansicht, dass es hierfür bisher keine gesetzliche Grundlage gebe. In den USA ist diese Praxis allerdings längst üblich und in Deutschland vielleicht auch nur einen Gesetzesentwurf einer unionsgeführten Bundesregierung entfernt. Bis dahin kann man allerdings nicht sicher sein, dass Ermittler nicht auch ohne gesetzliche Grundlage handeln, und einmal entsperrt ist eben entsperrt und auch gelesen.

Zurück zum Fall der Leipzigerin Lina E. In deren Wohnung stellte die Polizei Mobiltelefone, Perücken und einen Hammer sicher. Seit November sitzt sie in Untersuchungshaft, Anklage erhob die Bundesanwaltschaft allerdings erst Ende Mai. Am 8. September soll der Prozess gegen sie und drei Mitangeklagte wegen mehreren schweren Angriffen auf Rechtsextreme und der Gründung einer kriminellen Vereinigung beginnen. Der Prozess wird sich aller Voraussicht nach bis in das Frühjahr 2022 erstrecken. Insbesondere in Sachsen wird klar, dass der politische Druck auf die Ermittlungsbehörden, in Sachen »linke Gewalt« Anklagen zu liefern, immer weiter steigt. Dabei tut sich die Soko Linx des Landeskriminalamts Sachsen besonders hervor. Sie kann aber, bis eben auf den Fall Lina E., bisher keine Ermittlungserfolge vorweisen, weswegen der Verdacht naheliegt, dass dieser künstlich aufgebauscht wird.

Das kann dazu führen, dass es bei einer Durchsuchung nicht mal mehr darauf ankommt, was in der Wohnung sichergestellt wird. Gegen zwei junge Männer aus Dresden wurde wegen einer Brandstiftung im September 2020 zunächst Untersuchungshaft angeordnet. Ein Polizeihund soll eine Geruchsspur sowohl an einem Brandsatz als auch in der Wohnung der beiden gerochen haben – wohlgemerkt zehn Monate nach der Brandstiftung. Auf einen der beiden Männer waren die Ermittler gekommen, weil er sich im Zusammenhang mit einer Spende an die AfD auf Facebook kritisch über die geschädigte Firma geäußert hat. In jedem Fall sollte man sich im Fall einer Wohnungsdurchsuchung sofort anwaltliche Hilfe suchen.

Vielleicht reicht es nicht mehr, sich nur über die individuelle Entrümpelung der Wohnung Gedanken zu machen. Gegen die um sich greifende law and order-Politik muss die Linke protestieren, und das am besten bald, denn diese Politik trifft hauptsächlich Linke.