In der Neuauflage des Ballstädt-Prozesses können Nazi-Schläger mit geringen Strafen davonkommen

Nichts zu befürchten

Nachdem der Bundesgerichtshof ein Urteil gegen gewalttätige Neo­nazis aufhob, erwarten diese in der Neuauflage des Prozesses nur geringe Strafen. Um Zeit und Geld zu sparen, hat das Gericht den Angeklagten Deals vorgeschlagen.

Ist Thüringen ein sicherer Rückzugsort für militante Neonazis? Schon seit Jahren müssen sich Justiz und politisch Verantwortliche des Bundeslandes diesen Vorwurf von Antifaschisten und Betroffenen neonazistischer Gewalt gefallen lassen. Die Neuauflage eines Prozesses gegen elf Angeklagte bestätigt nun das vorherrschende Bild von Thüringens nachsichtigem Umgang mit rechten Gewalttätern.

Bei den Angreifern von Ballstädt handelt es sich nicht um Unbe­kannte, zum Teil gelten sie seit Jahren als aktive Neonazis in Thü­ringen.

Ihren Ausgang nahm die Affäre in der Nacht vom 9. zum 10.Februar des Jahres 2014, als die private Feier einer Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt blutig endete. Als die meisten Gäste bereits gegangen waren und die letzten Teilnehmenden beim Abbau halfen, stürmten mehrere vermummte und mit Schlagringen bewaffnete Personen in den Saal und schlugen auf die 15 noch anwesenden Personen ein. Zehn Personen wurden dabei verletzt, zwei davon schwer. So beschrieb das »Bürgerbündnis gegen rechts in Ballstädt« den Hergang des Abends in einer Erklärung, die das Blog »Störungsmelder« von Zeit Online dokumentierte.

2017, drei Jahre nach dem brutalen Überfall, verurteilte das Landgericht Erfurt zehn Männer und eine Frau zu Haftstrafen von bis zu drei Jahren, in fast allen Fällen ohne Bewährung. Das Urteil galt damals als wegweisend, da die Haftstrafen über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgingen. Antifaschisten kritisierten allerdings die Entpolitisierung des Prozesses, da die Verstrickungen der Angeklagten in rechtsextreme Netzwerke im Urteilsspruch keine Erwähnung fanden.

Im Frühjahr 2020 kam es jedoch zu einer überraschenden Wende im Ballstädt-Prozess: Nachdem die Angeklagten in Revision gegangen waren, hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Fehlern in der Beweisführung. So habe sich diese als »durchgreifend rechtsfehlerhaft« erwiesen. Insbesondere die Beweisführung anhand der Ergebnisse der DNA-Gutachten genügte dem BGH nicht, da sich das Landgericht in der Urteilsabfassung mit dem Gutachten nicht ausreichend auseinandergesetzt habe. »Diese Fehler sind absolut vermeidbar und passieren sehr selten«, sagte Alexander Hoffmann, Vertreter der Nebenklage im Ballstädt-Prozess, auf Anfrage der Jungle World.

Ob unglücklicher Fehler oder Fahrlässigkeit: Der Prozess muss wiederholt werden. Am 17.Mai hat das Landgericht Erfurt das Verfahren wiedereröffnet. Dabei sieht es ganz danach aus, als könnten die Angeklagten auf geringere Strafen hoffen. Einem Bericht des MDR zufolge bot das Gericht zehn Angeklagten an, Haftstrafen von über einem Jahr zur Bewährung auszusetzen, wenn sie die Beteiligung an der Tat gestehen. Einem anderen Täter, der im ersten Prozess eine Haftstrafe von über drei Jahren erhalten hatte, stellte das Gericht bei einem Geständnis eine deutlich geringere Strafe auf Bewährung in Aussicht. Grund für die vorgeschlagenen Deals soll sein, dass das Gericht das Verfahren abkürzen will, um Zeit und Geld zu sparen. Voraussetzung für das Zustandekommen der Deals seien Geständnisse der Angeklagten. Dem MDR zufolge haben fast alle erklärt, das Angebot annehmen zu wollen, einige haben bereits über ihre Anwälte Geständnisse abgelegt.

Hoffmann kritisierte das Angebot des Gerichts im Gespräch mit der Jungle World: »Hier wird einfach zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein offensichtlich falsches Urteil produziert.« Gegen das Strafmaß allein könne die von ihm vertretene Nebenklage keine Revision einlegen, denn solange die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden, entspräche dies der Anklageschrift und sei deshalb nicht angreifbar, so Hoffmann. Die Angeklagten kämen dann mit milderen Strafen davon.

Ein solcher Deal könne im Normalfall nur aufgrund eines belastbaren Geständnisses erfolgen, sagte Hoffmann. Doch als solche könnten die im Prozess abgelegten Geständnisse schwerlich gelten, da sie den eigentlichen Tat­hergang nur ungenügend nachzeichnen und von den Angeklagten keine gegenseitige Belastung verlangen, so Hoffmann weiter. Insbesondere im Falle der beiden Hauptangeklagten, Thomas W. und Marcus R., dürfe es nicht sein, dass sie mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, denn Voraussetzung für das Aussetzen einer Strafe auf Bewährung sei die begründete Annahme, dass die Angeklagten in Zukunft keine weiteren Straftaten mehr begehen. Hoffmann sagte, er könne dies bei W. und R. nicht erkennen. So sitzt Thomas W. derzeit wegen zahlreicher anderer Vorwürfe in Untersuchungshaft.

Denn bei den Angreifern von Ballstädt handelt es sich nicht um Unbekannte, zum Teil gelten sie seit Jahren als aktive Neonazis in Thüringen. Im Februar 2021 durchsuchte die Polizei knapp zwei Dutzend Wohnungen und Geschäftsraume in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen, darunter auch das »Gelbe Haus«, seit 2013 ein Wohnort und Treffpunkt von Nazis in Ballstädt. Auch Thomas W. soll der Süddeutschen Zeitung zufolge hier leben. Grund der Razzia war der Verdacht auf organisierten Drogenhandel und Geldwäsche. Dahinter steht nach Berichten von Zeit Online die »Bruderschaft Thüringen«, welche aus den Gruppen »Turonen« und »Garde 20« besteht. Auch Thomas W. gehört den »Turonen« an.

Die »Turonen« treten seit 2015 in Thüringen öffentlich auf und rekrutierten sich aus bereits bestehenden Nazigruppen, erläuterte Christoph Lammert von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Thüringen (Mobit) auf Anfrage der Jungle World. In den vergangenen Jahren waren sie vor allem an der Organisation von Rechtsrock-Events beteiligt. Außerdem pflege die Gruppe Kontakte zum NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben, so Lammert weiter. Aus seiner Sicht verfolgten die Mitglieder der Gruppe in Ballstädt das Ziel, im Ort eine rechte Hegemonie aufzubauen: »Der Erwerb des ›Gelben Hauses‹, Drohungen und körperliche Angriffe auf ›Feinde‹ – all das sind Teile einer Strategie, die darauf abzielt, dominante Strukturen aufzubauen«, so Lammert.

Im Gegensatz zum ursprünglichen Urteil signalisiert das Vorgehen des Erfurter Gericht gewaltbereiten Neonazis, dass sie im Zweifel nur geringe Strafen zu befürchten haben. Und das ist in Thüringen kein Einzelfall, denn in den vergangenen Jahren wurden Verfahren gegen Rechtsextreme immer wieder eingestellt oder endeten in einem Freispruch für die Angeklagten. Das trage dazu bei, dass sich Thüringen weiter zum sicheren Rückzugsraum für militante Neonazis entwickele, so Lammert. Die Leidtragenden sind am Ende vor allem die Opfer, sagt Alexander Hoffmann: »Diese können den Tätern jederzeit in Ballstädt begegnen und werden damit auch in Zukunft schutzlos sein.«