In ­Berlin verurteilte das Kammergericht eine IS-Rückkehrerin zu einer Haftstrafe

Zur Hochzeit ein Sturmgewehr

Das Kammergericht Berlin hat eine IS-Rückkehrerin zu einer geringen Haftstrafe verurteilt. Die Angeklagte machte vor allem persönliche Motive für ihre Ausreise geltend.

Nun hat auch Berlin seine erste verurteilte Rückkehrerin aus dem ehemaligen Gebiet des »Islamischen Staats« (IS): Ende April verurteilte das Kammer­gericht Berlin die 34jährige Zeynep G. nach 29 Verhandlungstagen in erster Instanz zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Der Strafsenat sah zwei der drei Anklagepunkte als erwiesen an: G. habe sich mitgliedschaftlich an der salafistischen Terrormiliz »Islamischer Staat« beteiligt und durch den Besitz ­eines Sturmgewehrs des Typs AK-47 gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Der dritte Anklagepunkt, die Nutzung einer vom IS beschlagnahmten Wohnung, sei nicht zweifelsfrei nachweisbar. Trotz erheblicher Anhaltspunkte trugen die Ermittlungsbehörden für diesen keine ausreichenden Beweise zusammen. G. saß in Untersuchungshaft, der gegen sie bestehende Haftbefehl wurde unter Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt, bis sie ihre restliche Haftstrafe antritt.

Nach Angaben der Bundesregierung schlossen sich aus Deutschland über 100 Islamisten und Islamistinnen dem IS an, von denen bislang etwa 150 wieder zurückgekehrt sind.

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