Der Prozess gegen zwei Nazis, die Journalisten angegriffen haben sollen, steht noch aus

Die Mühlen der Thüringer Justiz

Nach mehrmaliger Verschiebung soll im September vor dem Landgericht Mühlhausen/Thüringen der Prozess gegen zwei rechtsextreme Angreifer beginnen. Die beiden Tatverdächtigen müssen sich unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung gegen zwei Fotojournalisten verantworten.

Knapp dreieinhalb Jahre werden seit der Tat vergangen sein, wenn Anfang September vor dem Landgericht Mühlhausen/Thüringen einer der schwersten Angriffe auf Journalisten der jüngeren deutschen Vergangenheit verhandelt wird. Zwei Fotojournalisten wollten im April 2018 ein Neonazitreffen auf dem Anwesen Thorsten Heises im thüringischen Fretterode dokumentieren. Dieser ist stellvertretender Parteivorsitzender der NPD und eine zentrale Figur in der militanten Thüringer Neonaziszene. Als die Journalisten von Gästen entdeckt und anschließend von zwei vermummten Männern verfolgt wurden, ergriffen sie mit ihrem Auto die Flucht, kamen aber bei der sich anschließenden Verfolgungsjagd von der Straße ab und landeten im Graben. Die beiden Neonazis schlugen die Scheiben des Autos ein und sprühten Pfefferspray ins Wageninnere. Einer brach einem der Journalisten mit einem langen Schraubenschlüssel den Schädelknochen, der andere stach dem zweiten Journalisten mit einem Messer ins Bein. Bis auf eine gerettete Speicherkarte mit Fotos des Angriffs raubten die Angreifer die Kameraausrüstung ihrer Opfer (Flucht in die Gewalt).

»Wer mit einem schweren Schrauben­schlüssel zuschlägt oder mit einem Messer wild ins Innere eines Autos sticht, nimmt in Kauf, dass möglicherweise jemand getötet wird.« Sven Adam, Rechtsanwalt

Die Staatsanwaltschaft wirft in ihrer Anklageschrift den beiden Tatverdächtigen, Gianluca B. und Nordulf H., gefährliche Körperverletzung, schweren Raub und Sachbeschädigung vor. B. gilt als Protegé Heises, dem Fachportal »Blick nach rechts« zufolge kandidierte er bei den niedersächsischen Kommunalwahlen im September 2016 im Landkreis Northeim für die NPD und fungierte bis Sommer 2018 als stellvertretender Vorsitzender der Partei in dem Bundesland sowie als Vorsitzender der NPD Göttingen. Er soll im Januar 2016 an den Ausschreitungen von Nazis im Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt gewesen sein. Sowohl B. als auch H., der zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig war, wohnten damals auf Heises Anwesen.

Mitte Februar gab die Pressesprecherin des Landgerichts bekannt, dass das zunächst für Januar geplante und bereits auf März verschobene Strafverfahren abermals aufgrund der Covid-19-Pandemie vertagt werden soll. Ihrer Pressemitteilung zufolge erfolgte die Aufhebung des Termins »im Einvernehmen mit Staatsanwaltschaft, Verteidigern und den Vertretern der ­Nebenkläger«. Der Rechtsanwalt Sven Adam, der eines der Opfer des Überfalls vertritt, sagt im Gespräch mit der Jungle World: »Wir haben einer Verschiebung in den Sommer zugestimmt, nicht in den September. Das kam für uns aus dem Nichts. Wir befürchten, dass eine mögliche dritte Corona­welle im Herbst den Prozess dann noch einmal gefährdet.«

Das Verfahren zieht sich seit Langem hin. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft begründete im Mai­ 2020 eine Verzögerung des Auftakts mit einer unbesetzten Stelle für den Vorsitz der dritten Strafkammer, die für Strafsachen von Minderjährigen zuständig ist. »Zumindest das LKA hat ordentlich ermittelt, die Beweislage ist gut«, sagt Adam. Als das zuständige Gericht im Juli 2020 noch immer keine Verhandlungstermine angesetzt hatte, erhob der Anwalt eine sogenannte Verzögerungsrüge: »Das habe ich noch nie erlebt. Gerade im Jugendstrafrecht darf so etwas nicht erforderlich sein.« Die Verschleppung findet er »erbärmlich«, sie sende eine »verheerende Botschaft«: »Ausgerechnet der Staat traut sich nicht an diese Klientel heran.« Die angegriffenen Journalisten seien inzwischen »verärgert und desillusioniert«.

Bereits unmittelbar nach dem Überfall im April 2018 zeigten sich unter anderem die Anwälte der Geschädigten irritiert, dass die Tatverdächtigen nicht in Untersuchungshaft genommen wurden. Die Staatsanwaltschaft berief sich auf Probleme bei der Identifizierung der Täter und spekulierte öffentlich über eine mögliche Manipulation der Beweisfotos der beiden Journalisten, kritisierte die thüringische Opferberatungsstelle Ezra. So konnte B. bereits einige Monate später an einem neuerlichen Neonazitreffen im Haus Thorsten Heises teilnehmen. Der »Zeitzeugenvortrag« mit einem ehemaligen Mitglied der Waffen-SS geriet in die Schlagzeilen, weil die Polizei die persönlichen Daten der anwesenden Journalisten – darunter auch einer der im April Überfallenen – zunächst an die Neo­nazis weitergeben wollte, wie das NDR-Medienmagazin »Zapp« berichtete.

H. setzte sich derweil in die Schweiz ab und begann dort eine Lehre zum Heizungsinstallateur (»Mir rotten alles us«). Die Schweizer Tageszeitung Walliser Bote berichtete im Juni 2019, mehrere Angestellte des ausbildenden Betriebs seien dem rechtsnationalen Milieu zuzuordnen, einer von ihnen habe H. an den Betrieb vermittelt. Der Geschäftsleiter sagte der Zeitung, H. arbeite zuverlässig und sauber und sei »anständig«. Von dem Vorfall in Fretterode habe das Unternehmen erst später erfahren. Auf die »Freizeitaktivitäten« der Mitarbeiter nehme man im Übrigen keinen Einfluss.

Auch bei einem anderen Neonaziprozess, einem der größten Thüringens, macht die Justiz derzeit keine gute Figur. In Ballstädt, das etwa 70 Kilometer von Fretterode entfernt liegt, hatte 2014 eine Gruppe von Neonazis die Feier einer Kirmesgesellschaft brutal überfallen und zehn Menschen verletzt, einige davon schwer. Drei Jahre später verurteilte das Landgericht Erfurt neun Täter und eine Täterin wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen bis zu dreieinhalb Jahren, einen weiteren Täter zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, vier Tatverdächtige sprach es frei. Nachdem der Bundesgerichtshof einer Revision stattgegeben hatte, wurde das Urteil aufgrund von Formfehlern aufgehoben. Wie der MDR berichtete, bot die Staatsanwaltschaft Erfurt nun an, die Urteile in Bewährungsstrafen umzuwandeln, sollten die Angeklagten sich geständig zeigen. Ezra kritisierte, dass zulasten der Betroffenen versucht werde, einen »Schlussstrich« unter das umfangreiche Verfahren zu ziehen.

So weit ist das Gericht im Fall von Fretterode nicht. Anwalt Adam kündigt eine langwierige Beweisaufnahme an: »Wir werden Fragen zu den Gründen der Tat stellen. Dabei wird es auch um das Umfeld von Thorsten Heise gehen.« Zudem sind die Neonazis bisher lediglich wegen schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Adam möchte erwirken, dass auch eine Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben wird: »Wer mit einem schweren Schraubenschlüssel zuschlägt oder mit einem Messer wild ins Innere eines Autos sticht, nimmt in Kauf, dass möglicherweise jemand getötet wird.« Dass das Gericht mittlerweile einen Sachverständigen der Rechtsmedizin zum Prozess bestellt hat, wertet er als Erfolg: »Das kann nur einen Grund haben: Der wird prüfen, ob die Folgen des Angriffs zum Tod hätten führen können.«