Arbeitgeber und Gewerkschaften des öffentlichen Diensts haben sich auf einen Tarifabschluss geeinigt

Besser als nichts

Nach dem jüngst erzielten Tarifabschluss werden die Löhne der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im kommenden Jahr geringfügig steigen. Auch wegen der Einschränkungen aufgrund der ­Covid-19-­Pandemie fehlte es den Gewerkschaften für viele ihrer Forderungen an Durchsetzungskraft.

Mehrere Monate hatten Gewerkschaften und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes über den neuen Tarifvertrag verhandelt. Ende Oktober einigten sie sich nach drei Verhandlungsrunden.

Die Arbeitgeber hatten zuvor deutlich gemacht, dass sie die Kosten der pandemiebedingten ökonomischen Krise auf die Beschäftigten abzuwälzen gedenken und zugleich einige Errungenschaften der Vergangenheit zurücknehmen wollen. So sollten Zulagen gestrichen und Verschlechterungen bei der Eingruppierung in die Entgeltgruppen ermöglicht werden. Die von den Arbeitgebern angebotene geringe Erhöhung der Entgelte hätte für die Beschäftigten somit nur einen unzureichenden Ausgleich bedeutet.

»Das ist unter den derzeitigen Bedingungen ein respektabler Abschluss.« Frank Werneke, Verdi-Vorsitzender

Für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes unter Federführung von Verdi waren die Voraussetzungen denkbar schlecht. Weil die ökonomische Streikmacht im öffentlichen Dienst im Vergleich zur Industrie begrenzt ist, sind die Gewerkschaften hier besonders auf öffentliche Versammlungen und Aktionen angewiesen, um ihre Forderungen nach außen zu tragen. Wegen der Entwicklung der Infektionszahlen insbesondere in den vergangenen Wochen war dies nur bedingt möglich.

Zudem waren viele gut organisierte Beschäftigtengruppen, die in den vergangenen Jahren die Arbeitsniederlegungen getragen haben, in besonderem Maße von Kurzarbeit und anderen Einschränkungen betroffen. So hätte beispielsweise ein Streik der arbeitskampferprobten Mitarbeiter an den Flughäfen einzig die Arbeitgeber von der Lohnfortzahlung für die nicht in Kurzarbeit geschickten Beschäftigten befreit. Auch im Sozial- und Erziehungsdienst war die Streikbereitschaft nach wochenlangen Schließungen der Kitas gering. In den Krankenhäusern ist zwar die Wut der Beschäftigten darüber groß, dass den wortreichen politischen Ankündigungen vom Frühjahr, die Bedingungen in der Pflege zu verbessern, kaum Taten folgten. Durch das Anhalten der Pandemie war die Möglichkeit des Arbeitskampfs jedoch auch hier begrenzt.

Dennoch gelang es den Arbeitgebern nicht, diese Ausgangslage für tiefe Einschnitte zu nutzen. Zum einen überstieg die Streikbereitschaft der Beschäftigten trotz Krise vielerorts nicht nur die Erwartungen der Arbeitgeber, sondern teils auch die der Gewerkschaften. Zudem gelang es Verdi, die Tarifausei­nandersetzung im öffentlichen Dienst mit der im öffentlichen Personennahverkehr zu verbinden und die Arbeitsniederlegungen zu koordinieren.

Der Abschluss beinhaltet nun sowohl die Fortschreibung der Übernahme­regelung für Auszubildende als auch der Regelungen zur Altersteilzeit. Mit ihren Plänen zur Schlechterstellung bei der Eingruppierung konnten sich die Arbeitgeber nicht durchsetzen. Insgesamt ist der Tarifabschluss ein komplexes Vertragswerk, das zu berücksichtigen versucht, wie sich die jeweilige Ausgangslage in den verschiedenen Entgeltgruppen unterscheiden.

Die verhandelnden Parteien einigten sich auf einen generellen Anstieg der Entgelte ab 1. April des kommenden Jahres um 1,4 Prozent, wenigstens aber um 50 Euro pro Monat. Zum 1. April 2022 folgt eine weitere Erhöhung um 1,8 Prozent. Der in der ersten Erhöhungsstufe vereinbarte Festbetrag sorgt dafür, dass diesmal besonders die unteren Einkommensgruppen vom Tarifabschluss profitieren. So steigen die Gehälter über die gesamte Laufzeit von 28 Monaten in den unteren Einkommensgruppen um 4,5 Prozent, in den oberen um 3,2 Prozent. Dies gilt den Gewerkschaften als wichtiger Schritt zu mehr Entgeltgleichheit.

Die öffentlichen Arbeitgeber konnten sieben sogenannte Leermonate durchsetzen, so dass die Entgelte erst am 1. April steigen und nicht bereits zu Beginn der Laufzeit des ­Tarifvertrags, der rückwirkend ab dem 1. September gilt. Die Gewerkschaften konnten lediglich eine gestaffelte Einmalzahlung erreichen. Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen erhalten 600 Euro, in den mittleren 400 Euro und für höher eingruppierte Beschäftigte gib es 300 Euro. Diese Einmalzahlung, die die Beschäftigten noch in diesem Jahr erhalten sollen, wird als »Coronaprämie« bezahlt und ist dadurch steuer- und abgabenfrei. Zudem ­steigt für einen Teil der Beschäftigten die Jahres­sonder­zahlung, die sich nach der Höhe des Monatseinkommens richtet. In den unteren Entgeltgruppen erhöht sich der festgelegte Prozentsatz um fünf Prozentpunkte. Auszubildende erhalten in beiden Erhöhungsstufen jeweils 25 Euro mehr, ihre Coronaprämie beträgt 225 Euro bei den kommunalen Angestellten und 200 Euro bei denen des Bundes.

Vor allem die Pflege stand im Mittelpunkt der Verhandlungen. Hier konnten die Gewerkschaften neben der allgemeinen Tariferhöhung eine Pflegezulage durchsetzen. Pflegekräfte erhalten ab März des kommenden Jahres monatlich eine Zulage von 70 Euro, die ein Jahr später auf 120 Euro erhöht wird. Die bereits bestehende Zulage für Pflegekräfte in der Intensivmedizin verdoppelt sich ab März auf 100 Euro.

Zudem wird die Arbeitszeit in den alten und den neuen Bundesländern angeglichen. Derzeit wird im Osten mit 40 Wochenstunden eine Stunde länger gearbeitet als im Westen. 2022 wird die Arbeitszeit in den neuen Bundesländern als Zwischenschritt um eine ­halbe Stunde gesenkt. Ab 2023, 33 Jahre nach der sogenannten Wiedervereinigung, gelten dann gleiche Arbeitszeiten in Ost und West.

»Das ist unter den derzeitigen Bedingungen ein respektabler Abschluss«, sagte der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke nach dem Ende der Verhandlungen. Angesichts der seit Beginn der Pandemie vereinbarten Tarifabschlüsse in anderen Branchen, bei denen die Gewerkschaften zumeist keine Erhöhung der Löhne für die nächste Tarifrunde durchsetzen konnten, ist davon auszugehen, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei der anstehenden Mitgliederbefragung den vorliegenden Tarifvertrag annehmen werden.

Dennoch blieb das Ergebnis hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurück. So ist die Laufzeit des Tarifvertrags mit 28 Monaten ausgesprochen lang. Auch ist es nicht gelungen, die Pflegezulage für alle in der Pflege Beschäftigten durchzusetzen. Reinigungskräfte, Rettungssanitäter und andere Beschäftigte, die zwar keine pflegerischen Aufgaben ausüben, aber dennoch zum Erhalt des Gesundheitssystems beitragen, bleiben ausgeschlossen. Ob diese weitere Aufspaltung der Belegschaften langfristige Auswirkungen auf die kollektive Durchsetzungsfähigkeit haben wird, bleibt abzuwarten.

Schon jetzt gelingt es den Arbeitgebern, wegen der fortschreitenden Zersplitterung der Tarifregelungen im öffentlichen Dienst die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen gegenei­nander auszuspielen. So erhalten die Beschäftigten der Sparkassen im zweiten Schritt deutlich geringere Erhöhungen. Angesichts stark gesunkener Fluggastzahlen und der dadurch entstandenen hohen Verluste der Flughäfen vereinbarten Gewerkschaften und Arbeitgeber für die in diesem Bereich Beschäftigten überhaupt keine Entgelterhöhungen. Stattdessen verhandeln sie derzeit noch über einen Notlagentarifvertrag, der Personalkosten senken und betriebsbedingte Kündigungen vermeiden soll.