In den Niederlanden soll Sterbehilfe auch bei unter Zwölfjährigen erlaubt werden

Noch mehr Sterbehilfe

In den Niederlanden soll aktive Sterbehilfe auch bei unheilbar kranken Kindern im Alter von unter zwölf Jahren erlaubt werden.

In Zukunft also wohl alle. Bislang können sich nach dem liberalen niederländischen Sterbehilfegesetz Kinder erst ab zwölf Jahren töten lassen. Kinder im Alter von zwölf bis 15 Jahren können mit Zustimmung der Eltern durch aktive Sterbehilfe aus dem Leben scheiden. 16- und 17jährige dürfen ohne Zustimmung der Eltern aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Die Eltern müssen aber in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Mit Zustimmung der Eltern ist Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen auch für Säuglinge bis zu einem Jahr erlaubt. Für Kinder im ­Alter von unter zwölf Jahren gibt es bislang keine rechtliche Regelung. Hätten Ärzte bei diesen Kindern Sterbehilfe geleistet, wären sie strafrechtlich verfolgt worden.

Von 2002, als das niederländische Sterbehilfegesetz in Kraft trat, bis 2017 ist die Zahl der Menschen, die auf eigenen Wunsch getötet wurden, kontinuierlich gestiegen.

Der niederländische Gesundheits­minister Hugo de Jonge vom konservativen Christen-Democratisch Appèl (CDA) forderte vergangene Woche in einem Brief an das niederländische Parlament, aktive Sterbehilfe solle auch für unheilbar kranke Kinder unter zwölf Jahren ermöglicht werden. Er berief sich auf eine Studie, die Experten der Universitätskliniken Groningen, Rotterdam und Amsterdam im vergangenen Jahr im Auftrag der niederländischen Regierung erstellt hatten. Diese kommen in ihrer über 70 Seiten langen Studie zu dem Ergebnis, dass es »Fälle von unerträglichem und hoffnungslosem Leiden bei Kindern gibt und Ärzte nicht immer in der Lage sind, dieses Leiden zu lindern«. Die Forscher hatten stichprobenartig rund 300 Todesfälle untersucht. Bei »einer begrenzten Anzahl von Eltern und Ärzten« kamen sie zu dem Ergebnis, dass selbst bei intensiver palliativer Betreuung der Wunsch der Eltern oder Ärzte nach aktiver Sterbehilfe bestand. Für alle übrigen Fälle fordern die Wissenschaftler einen deutlichen Ausbau palliativer Angebote.

Von 2002, als das niederländische Sterbehilfegesetz in Kraft trat, bis 2017 ist die Zahl der Menschen, die auf eigenen Wunsch getötet wurden, kontinuierlich gestiegen. Damals wurden 6 585 Menschen auf eigenen Wunsch getötet; 2018 waren es 6 126. Dieser leichte Rückgang sorgte im niederländischen Par­lament jedoch nicht etwa für Erleichterung, sondern dafür, dass Abgeordnete befürchteten, Hausärzte kämen dem Todeswunsch ihrer Patienten nicht nach – so berichtete das Deutsche Ärzteblatt. Ärzte, die aktive Sterbehilfe leisten, müssen bestimmten Pflichten nachkommen. Sie müssen vor allem sichergehen, dass ein freiwilliger Entschluss des Patienten vorliegt und dass der Patient unerträglich leidet. Immer wieder dokumentieren die zuständigen regionalen Kontrollkommissionen Fälle, in ­denen Ärzte diese Pflichten vernachlässigen. In den Jahren 2017 und 2018 ­dokumentierten die Kommissionen insgesamt 18 solcher Fälle.

De Jonge äußerte in seinem Brief an das Parlament keine Zweifel daran, dass aktive Sterbehilfe in bestimmten Fällen für unheilbar kranke Kinder unter zwölf Jahren erlaubt werden müsse: »In wenigen Fällen reicht die Anwendung aller Möglichkeiten der Palliativversorgung nicht aus. Es können ungefähr fünf bis zehn Fälle pro Jahr sein. Ich betone noch einmal die große Bedeutung der bestmöglichen Betreuung dieser Gruppe todkranker Kinder.« Er möchte Ärzten »mehr rechtliche Garantien bieten«. Dafür muss das Sterbe­hilfegesetz de Jonge zufolge nicht geändert werden. Die Ärzte würden künftig von der Strafverfolgung ausgenommen. Dann könnte man in den Niederlanden in jedem Alter mit aktiver Hilfe aus dem Leben scheiden.

Die Parlamentsabgeordnete Pia Dijkstra von der liberalen Partei D66 spricht sich dafür aus, dass auch gesunde Menschen höheren Alters Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen. Im Juli brachte sie einen Gesetzentwurf im Parlament ein, der vorsieht, dass jede Person, die 75 Jahre oder älter ist, aktive Sterbehilfe beantragen darf – ob sie krank ist oder nicht. D66 regiert in einer Koali­tion mit dem CDA, der marktliberalen Volkspartij voor Vrijheid en Democratie (VVD) von Ministerpräsident Mark Rutte und der calvinistischen Partei Christen-Unie (CU).

Seit Inkrafttreten des Sterbehilfegesetzes kamen immer neue Gruppen hinzu, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen konnten: zunächst die unter 18jährigen, dann psychisch kranke und behinderte Menschen. An Demenz erkrankte Menschen dürfen die Euthanasie ebenfalls in Anspruch nehmen. Kritiker hatten vor diesem Schritt immer wieder gewarnt.

De Jonges Pläne werden aller Voraussicht nach in den kommenden Monaten verwirklicht. Vorausgegangen war eine monatelange, sehr kontrovers geführte Diskussion zwischen den Regierungsparteien. Ein Sprecher der CU sagte vergangene Woche im Gespräch mit niederländischen Medien über de Jonges Brief: »Wir sind gegen Sterbehilfe für Kinder, die nicht als geistig kompetent gelten, aber wir haben nichts gegen palliative Sedierung.« Weiter sagte er: »Ein Leben aktiv zu beenden, ist eine sehr schwierige und differenzierte Frage, und wo liegen da die Grenzen?« Bei der palliativen Sedierung wird bei Patienten, die kurz vor dem Tod stehen, medikamentös eine Bewusstlosigkeit herbeigeführt. In den Niederlanden ist diese zulässig, wenn die Lebenserwartung des Patienten nicht mehr als zwei Wochen beträgt. Sie kann vom Patienten selbst, von unmittelbaren ­Familienangehörigen oder professionellen Betreuern beantragt werden.