Porträt - In El Salvador ist die nach einer Totgeburt wegen Mordes verurteilte Evelyn Beatríz Hernández Cruz auf Bewährung entlassen worden

Gebärpflicht

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Leiden wird ja großgeschrieben im Katholizismus, da wird dann auch gern noch eins draufgesetzt, wenn einer Person Schlimmes widerfahren ist. Nun ist El Salvador zwar kein Gottesstaat, aber ein erzkatholisches Land und manche Gesetze sind dementsprechend streng, so das seit 1998 geltende absolute ­Abtreibungsverbot. Eine Schwangerschaft darf selbst dann nicht abgebrochen werden, wenn sie das Resultat einer Vergewaltigung war. Eigentlich beträgt die Höchststrafe für eine Abtreibung acht Jahre Gefängnis, doch wenn der Fötus nach der 21. Schwangerschaftswoche stirbt, kann das Gericht dies auch als Mord werten, worauf bis zu 50 Jahre Haft stehen. Über 20 Frauen sollen derzeit wegen des Verdachts, abgetrieben zu haben, in El Salvador im Gefängnis sitzen. Die 20jährige Evelyn Beatríz Hernández Cruz ist am Freitag vergangener Woche auf Bewährung entlassen worden, am 4. April gibt es in ihrem Fall erneut eine öffentliche Anhörung. Die junge Frau saß bereits seit fast drei Jahren in Haft. Im April 2016 hatte sie auf einer Toilette ein Kind geboren, das einem Gerichtsgutachten zufolge kurz danach starb. Hernández wurde wegen Mordes zu 30 Jahren Haft verurteilt, da sie sich nicht um Geburtsvorsorge gekümmert habe. Während des Prozesses gab sie an, dass sie mehrfach von einem Gangmitglied vergewaltigt worden sei und ihre daraus resultierende Schwangerschaft nicht bemerkt habe. Die Vergewaltigungen habe sie aus Angst vor Vergeltung nicht angezeigt.

Organisationen wie Agrupación Ciudadana setzen sich für die Neuverhandlung des Falls von Hernández und ähnlicher Fälle ein. Vergangenes Jahr sind bereits einige andere Frauen freigekommen. Im Kongress werden derzeit Gesetzesvorhaben debattiert, die eine Abtreibung zumindest in solchen Fällen entkriminalisieren, in denen die Schwangerschaft das Resultat einer Vergewaltigung war, das Leben der Schwangeren gefährdet oder der Fötus nicht lebensfähig ist.

Allerdings erfolgten Anklagen wegen (versuchter) Abtreibung oft auch gegen Frauen, die Komplikationen wie eine Fehlgeburt erlitten. Das betrifft insbesondere arme Frauen, die sich keine gute Gesundheitsversorgung leisten können.