Rechtsfall I

Zensur. Der Verband Deutscher Zeitungsverleger teilt mit, wie prächtig sich der Zeitschriftenmarkt entwickle. 2013 seien in Deutschland mehr als 1 600 Zeitschriften erschienen, so viele wie nie zuvor. Dazu zählt auch das Dummy-Magazin, dessen angeblicher Höhenflug jüngst durch etwas befördert wurde, wofür ein großes Wort in Anschlag gebracht wurde: Zensur. Die Freiwillige Selbstkontrolle des Pressevertriebs – keine staatliche Stelle, sondern eine Anwaltskanzlei für Medienrecht, die im Auftrag von Pressegroßhändlern Zeitschriften überprüft – nahm Anstoß an mehreren Abbildungen in der aktuellen Ausgabe. Das Geschlechtsteil des Performance-Künstlers Bob Flanagan wird gezeigt sowie schäbige Tätowierungen russischer Gefangener, die ein ehemaliger Aufseher abgezeichnet hat. Es wurde geschwärzt und herausgerissen und das Heft somit nicht weniger wirksam in den Handel gegeben. Das anstößige Material wurde dem adäquaten Medium zugeführt: Die »zensierten« Seiten lassen sich aus dem Internet herunterladen.   oko
Rechtsfall II
Waldprotokolle. Warum baumelt denn mitten im Wald ein Mikrofon? Und wieso ist es noch dazu so gut im Busch versteckt? Ach ja, Florian Mehnert muss hier gewesen sein. Er ist Künstler und hat den Bayrischen Wald sowie die Vulkaneifel verwanzt, um gegen Überwachungspraktiken zu protestieren. Schließlich sei der Wald »die letzte Rückzugsmöglichkeit, in der man glaubt, ungestört und ungehört zu sein«, wie es auf der Website seiner Aktion heißt, auf der Audio-Schnipsel seines Lauschangriffs zu hören sind. Einem Pilzsammler, Spaziergänger oder Jogger ging das zu weit, er erstattete Anzeige. Das Ermittlungsverfahren wurde nun jedoch eingestellt, es habe nicht genügend Anhaltspunkte für eine »Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes« ­gegeben, so die Staatsanwaltschaft Freiburg. Für das Kunstprojekt soll Mehnert an dieser Stelle Respekt gezollt werden: Mit Überwachung auf Überwachung aufmerksam zu machen, auf diese große Idee muss erst mal jemand kommen.    oko
Rechtsfall III
Raubkunst. Nachdem der Bundestag nach Angaben der Bild-Zeitung bereits vor vier Jahren ein von den Nazis gestohlenes Gemälde an die Erben des ehemaligen Besitzers übergeben musste, sind nun zwei weitere Werke als Raubkunst identifiziert worden: »Kanzler Bülow spricht im Reichstag« von Georg Waltenberger und »Straße in Königsburg« von Lovis Corinth. Wer die rechtmäßigen Besitzer der Werke sind, wollte die Bundesverwaltung Bild nicht mitteilen. Bis April 2014 werde noch in der Sammlung ermittelt, die bisherige Auswertung habe ergeben, dass es sich bei 108 der rund 4 000 Werke um Raubkunst handeln könnte. Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden, fordert eine Offenlegung der Liste verdächtiger Werke. »Wenn der Bundestag jetzt Sammlungsverzeichnisse geheim hält, die Presse bei der Aufklärung behindert, Ariseure schützt und Erben nicht benachrichtigt, dann wünsche ich mir von den Verantwortlichen mehr Sensibilität und Fingerspitzengefühl.«   oko
Rechtsfall IV
Saustall. Niemand hätte angenommen, dass Beck »Loser« Hansen jemals mit Til »Keinohrhasen« Schweiger in Kontakt geraten könnte. Und weil es doch passiert ist, gibt es Streit: Beck hat drei Jahre lang zur Miete in der kalifornischen Villa Schweigers gelebt. Schweiger hat sein Haus im Anschluss nicht so vorgefunden, wie er es sich gewünscht hätte, Beck verklagt und die Mietkaution einbehalten. Beck will die Kaution zurück und klagt ebenfalls. Schließlich seien einige seiner elektronischen Geräte durch die mangelhafte Haustechnik zerstört worden. Man kann nur hoffen, dass nicht seine tollen Synthesizer in Mitleidenschaft gezogen wurden!    oko