Die Bundesregierung zieht den Vorbehalt gegen die Istanbul-Konvention zurück

Verfolgt von Geschlechts wegen

Geflüchtete Frauen und Mädchen bekommen mehr Rechtssicherheit. Ab 1. Februar gilt auch in Deutschland der Artikel 59 der Istanbul-Konvention, der Schutz vor Ausweisung für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt fordert.
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Erst im Jahr 2018 ratifizierte Deutschland als eines der letzten Länder in Europa das 2011 vom Europarat ausgehandelte Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention. Vor fünf Jahren im Februar trat sie in Deutschland in Kraft und verpflichtete damit Bund und Länder zu einer Vielzahl von Maßnahmen und Gesetzesänderungen. Doch hatte Deutschland einen Vorbehalt: Es wollte den Schutz vor Ausweisung für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt nach ­Artikel 59 nicht gewährleisten. Viele geflohenen Frauen haben ihren Aufenthaltstitel über ihren Ehemann. Nun hat die Bundesregierung den Vorbehalt nicht verlängert. Seit dem 1. Februar gilt auch der Artikel 59. Danach ist Betroffenen häuslicher Gewalt ein eigenständiger Aufenthaltstitel, unabhängig der bislang erforderlichen dreijährigen Mindestbestandszeit der Ehe, zu erteilen.

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