Hauptsache loyal
Kurz vor der Geburt ihres zweiten Sohnes erfuhr Carla Bielings Arbeitgeber davon, dass sie lesbisch ist und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Frau lebt. Bieling war Dekanatsreferentin für das Bistum Paderborn. Diese Lebenspartnerschaft erkennt das katholische Kirchenrecht nicht an. Dass Bieling sie eingegangen war, gilt nach katholischem Arbeitsrecht als Loyalitätsverstoß. Zwei Wochen vor Beginn des Mutterschutzes, erzählt sie in der ARD-Dokumentation »Wie Gott uns schuf«, wurde sie vor die Wahl gestellt: eingetragene Lebenspartnerschaft oder Beruf. »Das hat mich ungemein verletzt und gedemütigt, da so rausgetreten zu werden«, erzählt sie in dem Dokumentarfilm. Sie unterschrieb einen Auflösungsvertrag. Mittlerweile leitet sie ein Kinder- und Jugendhospiz bei einem nichtkonfessionellen Träger.
2012 bestätigte das Bundesarbeitsgericht, dass kirchliche Arbeitgeber Streiks verbieten können. Das gilt immer noch.
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