Moralisches Dilemma
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland hält sich einiges darauf zugute, eine sogenannte Solidargemeinschaft zu sein: kein staatliches Sicherungssystem, aber auch keine private Organisation, die in erster Linie selbst Gewinne eintreiben möchte und dem kostengünstigen survival of the fittest frönt.
Aber wie weit reicht die Solidarität? Im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB) V wird gefordert, dass den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen Rechnung getragen werden solle. Trotz der Auseinandersetzungen, die es seit den achtziger Jahren um die Etablierung und die Ausweitung der Pränataldiagnostik gibt, weist die Entwicklung in eine andere Richtung: Die Selektion von Föten, die sich nicht normgerecht entwickeln oder deren Genom Besonderheiten aufweist, ist akzeptiert und kann verfeinert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt solche Untersuchungen, obwohl sie keinen Vorteil für die Gesundheit der Versicherten bedeuten.
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