Razzien bei »kriminellen Großfamilien«

Achtung, Araber

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Liest man den Lagebericht, stellt sich allerdings die Frage, ob die Diskussion über »arabische Clans« der tatsächlichen Bedeutung des Phänomens angemessen ist. 2018 gab es in Deutschland 45 Verfahren zur Organisierten Kriminalität (OK), die der Clankriminalität zugeordnet werden konnten. Das entsprach lediglich einem Anteil von 8,4 Prozent der Gesamtzahl solcher Verfahren. In Berlin richteten sich nur fünf von 59 Ermittlungsverfahren zur Organisierten Kriminalität gegen Clankriminalität. Zudem bemerkt das BKA, dass bundesweit »lediglich in zwei OK-Verfahren« gegen Clans eine »homogene Täterstruktur« festgestellt worden sei. Die übrigen Verfahren »zeichneten sich durch eine heterogene Zusammensetzung der Täterstrukturen aus, bestehend aus Tatverdächtigen unterschiedlicher Nationalitäten«. Es sei »jedoch zu vermuten, dass sich die Ebene der Entscheidungsträger innerhalb dieser OK-Gruppierungen weitgehend aus kriminellen Mitgliedern des engsten Familienkreises zusammensetzt und Tatverdächtige anderer Nationalitäten lediglich für ›Handlangerdienste‹ eingesetzt werden«. 

Honecker meint, die Rede von kriminellen Clans trage zur Desintegration der entsprechenden Gruppen bei. Ghadban sieht das anders. Gerade weil man die spezifische kulturelle Problematik nicht gesehen habe, habe man das Integrationsproblem nicht lösen können. Deshalb fordert er ein Aussteigerprogramm für Jugendliche, vor allem für Mädchen, die ihrem engen Großfami­lienverbund entkommen wollen. »Das Ganze wird durch die Unterdrückung der Mädchen zusammengehalten, durch Zwangsehe und Ehe mit Minderjährigen«, sagt Ghadban. Um aussteigen zu können, bräuchten Frauen, die einem Clan angehören, eine sehr lange Begleitung, damit sie eine Ausbildung machen und selbständig werden können. Dafür gebe es in Deutschland aber ­keine Infrastruktur.

Auch Schrader sieht den deutschen Staat in der Verantwortung. Durch eine verfehlte Politik sei die mangelhafte Integration libanesischer Einwanderer befördert worden. Die entsprechenden Familien seien in den achtziger Jahren nach Deutschland gekommen und völlig ausgegrenzt gewesen. Sie seien stets nur für drei oder sechs Monate von der Ausländerbehörde geduldet worden und hätten ständig Angst gehabt, zurück in den Libanon zu müssen. Das entschuldige zwar nicht, dass Mitglieder aus diesen Familien kriminell würden, habe aber dazu beigetragen. Auch Ghadban beklagt, dass man nicht versucht habe, die Familien zu integrieren. Stattdessen habe man das Asylrecht verschärft, damit sie zurück in den Libanon gehen. »Aber sie sind nicht weggegangen, sie wurden nur an den Rand der Gesellschaft gedrängt und haben ihre Clanstrukturen verstärkt«, meint er.