Cocolumne

Die Freiheit, die wir meinen

Tierschützer verklagten einen Zoo in Buenos Aires, weil er einen Orang Utan in Gefangenschaft hielt. Das Gericht kam nun zum Urteil: Die Affendame habe als Person eigene Rechte und müsse freigelassen werden. Doch was heißt hier eigentlich »frei«?
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Wenn die kleine Coco läufig ist, heißt das für sie: drei Wochen Freiheitsentzug. Denn ohne Leine zu laufen, geht dann nicht, nicht einmal auf dem Hundeauslaufplatz. Überall lauern geile Köter. Allerdings lässt sich die große, die vielleicht größte Menschheitsfrage, »Was ist Freiheit?«, für ein Tier schwer beantworten. Nehmen wir Sandra. So hat man einen Orang-Utan genannt, der zuletzt im Zoo von Buenos Aires lebte. Letzteres gefiel Tierrechtlern überhaupt nicht, weshalb sie ein riesiges Brimborium veranstalteten. Kürzlich entschied ein Gericht, der Äffin gebührten die »Rechte einer nichtmenschlichen Person«, daher müsse sie aus dem Zoo »entlassen« werden. »Argentinische Justiz verfügt Freilassung«, textete fröhlich die Hamburger Morgenpost, »Sandra kommt frei«, schlagzeilten munter Süddeutsche Zeitung und Tagesschau.

Doch was heißt »frei«? Zunächst musste Sandra in einen 9 000 Kilometer Luftlinie entfernten Zoo im US-Bundessstaat Kansas transportiert werden, und zwar weder erster noch zweiter Klasse, sondern in einer Box für Tiere im Frachtraum. In Kansas wird sie mindestens 40 Tage isoliert in Quarantäne bleiben, dann geht es 2 300 Kilometer weiter nach Florida, wo sie in einem Gehege des Center for Great Apes untergebracht werden soll, so wie 21 andere Orang-Utans und 31 Schimpansen. In der Wildnis oder »in Freiheit« leben könnte Sandra, die wie fast jedes Zootier im Zoo geboren wurde, nicht. Sandra kommt also nicht »frei«, wie die Tagesschau glaubt, sondern kommt nach einem langen Tiertransport in ein anderes – sicher schöneres und größeres – Gehege, ebenfalls unter menschlicher Obhut. Selbstverständlich werden die Affen im Center for Great Apes gefüttert und es gibt für sie Häuser zum Übernachten, die, wie man auf der Website des Centers sehen kann, liebevoll eingerichtet sind mit Plastikspielzeug, Schaukeln, Autoreifen, Planschbecken, Kuscheldecken. Also ganz und gar personengerecht – aber eben nicht affenartig. Freiheit aus Menschensicht.

Selbst wenn der Umzug aus Tierschutzgründen gut sein sollte, also gut für diesen Affen, stellt sich die Frage, was Richter, Tierrechtler und Medien unter »Personenrechten« verstehen. Sie haben offenbar weder eine Vorstellung von Personen- noch von Menschenrechten – oder jedenfalls keine gute. Für sie ist es legitim, »Personen« einfach irgendwohin abzuschieben, wo sie wie Affen in einem Gehege gehalten werden. Herauszufinden, wie es Sandra zurzeit geht, ist übrigens schwierig. Denn nachdem das Tier in die Transportbox bugsiert worden war, endeten schlagartig die Berichterstattung und das öffentliche Interesse. Als Affe war Sandras Schicksal Schlagzeilen wert, als Person ist es nunmehr wieder völlig egal. »Win!« twitterte die Tierrechtsorganisation Peta.