Bitte nicht füttern - Das Töten von Haus- und Nutztier

Töten und getötet werden

Kolumne Von

Coco ist inzwischen fast acht Monate alt und hat nun schon die Welpen- und Junghundeschule hinter sich. Nun geht sie in die erste Klasse der Erwachsenen, dort ist sie die Jüngste. Sie ist einfach goldig, jeder mag sie und sie weiß, wie sie den Kopf schräghalten muss, um noch süßer auszusehen. Kurz: zum Herzerweichen, das Tierchen. Gleichwohl gibt es auch in der Beziehung zu einem Hund Schattenseiten, sprich: Manchmal nervt das Viech extrem, etwa wenn es im Park einen verwesenden Vogelkadaver findet, damit abhaut und sich darauf herumwälzt, um selbst wie eine Leiche zu stinken.

Darf man seinen Hund umbringen, wenn er einem auf die Nerven geht? Natürlich stellt man sich diese Frage als Hundebesitzer genauso wenig, wie ­Eltern eines Menschenkinds das tun würden. Aber warum? Bei Kaninchen Emil und Gans Hugo macht man sich, wenn es auf Weihnachten zugeht, ja auch nicht so viele Gedanken. Und die Fliege, die man mal eben weggeklatscht hat – war das erlaubt? Nun, juristisch ist es so: Sie dürfen Ihren Hund nicht ­umbringen, darauf stehen bis zu drei Jahre Haft. Dieselbe Strafe droht übrigens, wenn Sie tierporno­graphisches Material mit ihm herstellen. Beides gilt nicht nur für Haus-, sondern auch für Wildtiere. Für Rehe etwa, obwohl diese ja auch bejagt werden. Wenn Sie mit einer Schippe den Maulwurf töten, sind Sie schnell 50 000 Euro los. Ob Sie tierpornographisches Material mit ihm anfertigen dürfen, müssten Sie selbst googeln. Das Töten oder Verletzen einer einzigen Wildbiene jedenfalls kann Sie zwischen 5 000 (Rheinland-Pfalz) und 65 000 Euro (Brandenburg) kosten. Die Fliege hingegen dürfen Sie straffrei killen.

Natürlich sind es nicht die drohenden Strafen, die mich davon abhalten, Coco umzubringen. Schon der Gedanke daran kommt mir pervers vor, auch wenn ich lustvoll in mein Salami­brötchen beiße. Doch das sind menschliche, ethische Bedenken, die Coco nicht hat, wenn sie an ­ihrer geliebten Rinderkopfhaut nagt. Und die Elster, die in diesem Frühling im Flug die frisch geschlüpften Blaumeisenjungen vom Eingang ihres Nistkastens geschnappt hat, denkt auch nicht darüber nach. Das ist kein Grund, die kleinen Blaumeisen zu bedauern. Wenn sie Hunger haben, erbeuten die Meisen Fledermäuse.

Kurzum, die Natur ist böse und gemein – aus menschlicher Perspektive betrachtet. Und wir sehen schon: Das ergibt wenig Sinn. Sieht man es vom ­tierischen Standpunkt, ist das Leben nicht viel wert; auch das sollte man sich nicht zu eigen machen. Zum »Official Animal Rights March« am 26. August in Berlin heißt es im Aufruf nun: »Wir müssen im Namen der Tiere weiter aufklären – bis zu dem Tag, an dem das Leid ein Ende hat.« Da wollen wir mal nicht hoffen, dass es im Namen der Killermeisen geschieht. Und von Coco soll ich ausrichten: Wenn ihr jemand ihre Rinderkopfhaut wegnimmt, frisst sie ihn auf.