Deutsches Haus

Zwei Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren sowie ein 27jähriger Mann haben am 20. Oktober in Bochum (Nordrhein-Westfalen) eine 17jährige Schülerin mit rassistischen Sprüchen beleidigt und sie angegriffen. Die drei folgten der 17jährigen vom Hauptbahnhof in die U-Bahn und warfen ihr, als sie ausstieg, Bierflaschen hinterher. Dabei erlitt sie eine Kopfverletzung, die im Krankenhaus behandelt werden musste. Die mutmaßlichen TäterInnen konnten später aufgrund von Zeugenaussagen festgenommen werden. Das Landgericht Frankfurt am Main (Hessen) verurteilte am 18. Oktober drei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) zu jeweils neun Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 2 000 Euro. Sie hatten im Mai 1999 den damals 30jährigen sudanesischen Staatsangehörigen Aamir Ageeb, der sich gegen seine Abschiebung in einem Linienflug der Lufthansa nach Khartum zur Wehr setzte, so heftig in den Sitz gedrückt, dass er erstickte. Das Gericht sprach die Beamten der Körperverletzung mit Todesfolge in einem minder schweren Fall für schuldig. Es blieb damit noch unter der auch von der Staatsanwaltschaft geforderten Mindeststrafe von einem Jahr. Der Vorsitzende Richter der Kammer, Heinrich Gehrke, begründete das Urteil damit, dass ohne die Minderung der Strafe die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt geblieben wäre. Die Strafe müsse in einem gerechten Verhältnis zur Tat stehen. Wäre die Mindeststrafe verhängt worden, hätten die BGS-Mitarbeiter ihren Beamtenstatus verloren. Nach Gehrke hätten die drei Männer zwar »fahrlässig« gehandelt, indem sie Ageeb »wie ein wildes Tier« komplett verschnürten, obwohl er schon vor dem Start der Maschine über Atemnot geklagt hatte, doch habe der BGS seine Mitarbeiter in den neunziger Jahren nicht ausreichend auf Abschiebungen vorbereitet. »Es handelt sich bei ihnen ja nicht um Verbrecher, sondern um Menschen, die sich ihr Leben lang Vorwürfe machen werden«, schrieb die Süddeutsche Zeitung über die verurteilten Beamten, die nach Ansicht des Gerichts den Oberkörper des gefesselten und behelmten Ageeb sieben oder acht Minuten auf seine Knie gedrückt hatten, um ihn zum Schweigen zu bringen. Seinen Todeskampf hätten sie als Gegenwehr verkannt. »Es kann der Eindruck entstehen, wer als Amtsträger einen Menschen zu Tode bringt, könnte auch künftig damit rechnen, glimpflich davonzukommen«, kritisierte Pro Asyl. Wie die Aachener Zeitung am 17. Oktober mitteilte, beschmierten Unbekannte zahlreiche Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof im Stadtzentrum von Jülich (Nordrhein-Westfalen) mit Hakenkreuzen und SS-Runen. Bislang stehe nicht fest, »ob eine rechtsradikale Gruppierung für das unsägliche Tun verantwortlich ist«, heißt es in dem Blatt. Eine Vertreterin der Jülicher Gesellschaft gegen das Vergessen und für die Toleranz sagte: »Die Arbeit der Kriminalpolizei wird hoffentlich bald die Festnahme der Täter ermöglichen und klären, ob es sich um eine politisch motivierte Tat handelt.«

gs