Bettelverbot verboten

Eine Schlappe mußten die Stuttgarter Saubermännle hinnehmen. 1994 hatte die Daimler-Stadt per Polizeiverordnung das Betteln auf öffentlichen Straßen gänzlich verboten. Jetzt hob der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Null-Toleranz-Verordnung auf. Für ein generelles Verbot des Bettelns gebe es keine gesetzliche Grundlage, heißt es in dem am vergangenen Freitag veröffentlichten Gerichtsurteil. Die Stadt hatte argumentiert, die typische Form des Bettelns habe sich verändert. Es gehe zunehmend von sozialen Randgruppen aus, denen der Respekt vor Rechten anderer fehle. Damit überschreite es die Grenze von der Lästigkeit zur Gefahr.

Das Gericht stellte dagegen fest, Betteln sei nicht per se eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auf dem Bürgersteig sitzende Menschen, die in Not geraten seien und an die Hilfsbereitschaft von Passanten appellierten, müßten in Bereichen des öffentlichen Straßenverkehrs als Erscheinungsform des Zusammenlebens hingenommen werden.

Weit über Null muß die Stuttgarter Polizei ihre Toleranzschwelle allerdings nicht anheben. Wenn die Bettler durch ihr Verhalten die öffentliche Ordnung störten, könne die Polizei weiterhin eingreifen