In Grünheide musste die Rodung für die Tesla-Fabrik erneut unterbrochen werden

Rodung gestoppt

Der Elektroautokonzern Tesla muss die Rodung eines Waldstücks in Grünheide (Brandenburg) erneut unterbrechen. Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt /Oder einen Eilantrag zweier Umwelt­schutzverbände gegen die Rodung zunächst abgelehnt hatte, unterbrach das Oberverwaltungs­gericht die Bauarbeiten vergangene Woche.

Zauneidechsen und Schlingnattern sind streng geschützt. Um zu prüfen, ob Exemplare dieser Tierarten vorschriftsgemäß umgesiedelt worden sind, ist die Fortsetzung von Rodungsarbeiten der US-amerikanischen Firma Tesla im brandenburgischen Grünheide vergangene Woche erneut vorläufig gerichtlich untersagt worden.

Die Anordnung erteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, bei dem die brandenburgischen Landesverbände der Umweltschutzorganisationen Grüne Liga und Naturschutzbund (Nabu) in zweiter Instanz Beschwerde gegen eine Rodungsgenehmigung des Landesumweltamtes (LfU) Brandenburg eingelegt hatten. Am 8. Dezember hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder zunächst per Zwischenverfügung einen Rodungshalt für das Waldstück verhängt, den Eilantrag der Organisationen dann aber wenige Tage später abgelehnt. Die Antragsteller argumentierten, dass die beiden Tierarten zu einer Zeit umgesiedelt worden seien, als sich einige von ihnen bereits in ihre Winterquartiere zurückgezogen hätten und daher nicht vollzählig hätten aufgefunden werden können.

Auf dem Gelände im brandenburgischen Grünheide hat Tesla, die Firma des Unternehmers Elon Musk, mit dem Bau einer Fabrik für Elektroautos und einer Batteriefabrik begonnen. Seit Beginn des Genehmigungsverfahrens im Januar haben Umweltschutzorganisationen und die Bürgerinitiative Grünheide wiederholt gegen die Rodung eines insgesamt rund 170 Hektar großen Kiefernforstes auf dem Baugrundstück protestiert. Rund 90 Hektar waren bereits Anfang des Jahres abgeholzt worden.

In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts hieß es, es sei entgegen der Auffassung der Antragsteller nicht davon auszugehen, dass das Vorgehen Teslas gegen die im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Zugriffsverbote auf die streng geschützten Tierarten verstoße.

Die vorläufige Aussetzung der Rodung hatte das Gericht zuvor damit begründet, dass die Rodung des mittlerweile noch etwa 83 Hektar großen Forstes nur wenige Tage in Anspruch nehmen würde. Das Urteil sollte daher verhindern, dass sich der Rechtsstreit vor Abschluss des Verfahrens durch ein Fortführen der Arbeiten von selbst erledige. Auch die nun verhängte Zwischenverfügung des OVG gilt so lange, bis das Gericht über den Antrag entschieden hat.

Im Gespräch mit der Jungle World sagte die Landesgeschäftsführerin des Naturschutzbundes Brandenburg, Christiane Schröder, dass Tesla eine ganze Vegetationsperiode Zeit gehabt habe, um Maßnahmen zum Artenschutz zu ergreifen, was allerdings nicht hinreichend erfolgt sei. »Tesla hat so getan, als gäbe es keine geschützten Tiere mehr auf der Fläche – das ist einfach eine grundlegend falsche Annahme. Ich denke, wir können dem Gericht ausreichend fachliche Informationen vorlegen, dass es das ebenfalls so sehen wird.«

Zudem verwies sie darauf, dass das Hauptgenehmigungsverfahren für den Bau der Fabrik nach wie vor nicht ab­geschlossen sei. Die Rodungsarbeiten laufen derzeit über Voraberlaubnisse und auf eigenes finanzielles Risiko. Sollte die umweltrechtliche Hauptgenehmigung des Landes Brandenburg nicht erteilt werden, müsste die Firma den ursprünglichen Zustand der gerodeten Fläche wiederherstellen.

Einer gemeinsamen Pressemitteilung der Landesverbände von Nabu und Grüner Liga zufolge hat Tesla bisher bereits knapp ein Drittel des geplanten Investitionsvolumens aufgewendet, erste Rohbauten wurden bereits errichtet, was eine objektive Entscheidung der Gerichte im Hauptverfahren immer schwieriger werden lässt. Je mehr verbaut werde, desto höheren Standards müssten Schröder zufolge auch die vorzeitigen Zulassungen der Behörden entsprechen. »Es gibt allerdings berechtigten Zweifel daran, dass diese Standards tatsächlich erhöht worden sind«, so die Nabu-Landesgeschäftsführerin.

Wann genau das Genehmigungsverfahren abgeschlossen sein wird, ist unklar. Nach Einschätzung des Co-Vorsitzenden und wirtschaftspolitischen Sprechers der Fraktion der Linkspartei im Brandenburger Landtag, Sebastian Walter, ist aufgrund umfangreicher Änderungen im Genehmigungsantrag davon auszugehen, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden kann. Der Antrag, den Tesla ursprünglich beim Landesumweltamt eingereicht hatte, rechnete mit einem jährlichen Verbrauch von 3,3 Millionen Kubikmeter Wasser, der Wasserverband Strausberg-Erkner hatte daraufhin vor »schwerwiegenden Problemen mit der Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung« gewarnt. Die im April vorgelegten Änderungen sehen einen geringeren Wasserverbrauch vor.

Sollte das Gericht den Eilantrag von Nabu und Grüner Liga ablehnen, machen diese ihr weiteres Vorgehen von der Antwort des LfU abhängig, dessen Stellungnahme zum Widerspruch der Organisationen noch aussteht. »Wir werden uns dann anschauen, ob wir in eine Hauptsacheverfahren gehen oder ob uns die Antwort sachlich und fachlich ausreicht«, sagte Schröder der ­Jungle World.