Deutschland intensiviert mit ­Hilfe der EU die Flüchtlingsabwehr

Europäisch ertrinken lassen

Die EU unter Führung Deutschlands intensiviert ihre Politik der Flüchtlingsabwehr. Sie kooperiert dafür mit einer Vielzahl repressiver Regime.

Seit der sogenannten Flüchtlingskrise im Jahr 2015 streiten die Deutschen darüber, ob es gut oder schlecht war, dass damals fast eine Millionen Flüchtlinge nach Deutschland gelangten. In einem Punkt jedoch scheint man sich einig zu sein: dass es nicht noch einmal passieren soll. Schließlich hatte das maßgeblich von Deutschland duchgesetzte Dublin-Abkommen dafür gesorgt, dass Flüchtlinge nur in dem EU-Land Asyl beantragen können, das sie zuerst betreten. Diese Regelung war 2015 kurzzeitig ausgesetzt worden, doch hält die Bundesregierung eisern am Dublin-Abkommen fest; im ersten Quartal dieses Jahres wurden 371 Asylsuchende nach Italien überstellt. So wird dafür Sorge getragen, dass für die »hässlichen Bilder«, die wir »ertragen müssen«, wie die CSU und der österreichische Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) feststellten, Deutschland nicht verantwortlich zu sein scheint. Das Problem wird an Länder mit einer EU-Außengrenze, derzeit vor allem Italien, delegiert. Überdies wird mit dubiosen Mitteln daran gearbeitet, dass möglichst wenige Asylsuchende ein EU-Land erreichen. Dass die EU ihre »Außengrenzen sichern« müsse, scheint kaum noch umstritten.

Wie diese »Sicherung« aussieht, lässt sich im Mittelmeer beobachten. Mehr als 2 230 Menschen sind in diesem Jahr schon vor der libyschen Küste ertrunken. Ohne den Einsatz der Rettungsschiffe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wären es noch deutlich mehr. Die EU zieht es vor, dass die libysche Küstenwache die Flüchtlinge aufgreift – denn die bringt sie zurück nach Libyen. Dafür trainiert das Marine­grenzschutzprojekt der EU »Sophia« schon seit Mai 2016 die libysche Küstenwache. Human Rights Watch (HRW) warnte in einem im Juni veröffentlichten Bericht davor, dass der Kurs der EU, die »Seenotrettung Libyen zu überlassen, Leben in Gefahr« bringe. Die libysche Küstenwache sei nicht in der Lage, Menschen in Seenot zu retten, sie sei wiederholt dabei beobachtet worden, wie sie auf Flüchtlingsboote schoss oder durch riskante Manöver NGOs von der Seenotrettung abzuhalten versuchte.

Wen die EU unterstützt, kann man einem Bericht der Uno vom Dezember 2016 entnehmen, der die Internierungslager der libyschen Regierung beschreibt. In dem Bericht heißt es, von der Küstenwache aufgegriffene Flüchtlinge »werden oft geschlagen, ausgeraubt und in Gefangenlager oder private Häuser oder Farmen gebracht, wo sie Zwangsarbeit, Vergewaltigung und anderer sexueller Gewalt ausgesetzt sind«. Von »Behörden« und »Regierung« kann man im Fall Libyens allerdings kaum reden. Die von Deutschland unterstützte »Einheitsregierung« beherrscht nicht einmal die Hauptstadt, in dem Bürgerkriegsland gibt es keine Rechtssicherheit und die Behörden sind kaum von bewaffneten Gangs zu unterscheiden, die Flüchtlinge als Zwangsarbeiter ausbeuten oder von ihren Angehörigen Lösegeld erpressen.

Diese Zustände waren den EU-Regierungen bekannt, als sie im Februar in Malta einem Abkommen zur Flüchtlingsabwehr mit der libyschen Regierung zustimmten. Seitdem ist die Kooperation mit den libyschen Behörden noch enger geworden. Nachdem Italien Ende Juni damit gedroht hatte, seine Häfen für Flüchtlinge zu schließen, beschloss die EU-Kommission einen Aktionsplan, der weitere 46 Millionen Euro für die libysche Küstenwache vorsieht. In dem Dokument heißt es außerdem, Italien solle einen »Verhaltenskodex« für NGOs einführen. Die Vorgaben des Kodexes zielen vor allem darauf ab, die Arbeit der NGOs einzuschränken. So dürfen NGOs gerettete Flüchtlinge nicht mehr an andere Schiffe übergeben, sondern müssen sie selbst an italienisches Festland bringen. Das würde die Zahl der durch die NGO-Rettungsmissionen Geretteten erheblich senken – der italienischen Küstenwache zufolge waren die NGOs in diesem Jahr für 35 Prozent der Rettungsmissionen verantwortlich. Außerdem sollen die NGOs verpflichtet werden, italienische Grenzschutzbeamte an Bord zu nehmen. So wird auch die von verschiedenen Politikern der europäischen Rechten geäußerte Verschwörungstheorie genährt, die NGOs kooperierten mit libyschen »Schleppern«.

Bislang haben sich die meisten NGOs geweigert, den Kodex zu unterschreiben. Violeta Moreno-Lax, eine Londoner Expertin für europäisches Migrationsrecht, bezeichnete den Kodex als »unehrlich« und »teilweise illegal«. Letzteres gelte besonders für die Drohung, dass keine italienischen Häfen mehr anlaufen dürfe, wer den Kodex nicht unterzeichne. Wie die italienische Regierung den Kodex durchsetzen will, ist noch unklar. Am Mittwoch voriger Woche wurde ein Schiff der deutschen NGO »Jugend rettet«, die den Kodex nicht unterzeichnet hat, in der Nähe der Insel Lampedusa von der italienischen Küstenwache aufgebacht, durchsucht und nach Lampedusa eskortiert, wo die Identität der Besatzung überprüft wurde. Dann wurde das Schiff beschlagnahmt und nach Sizilien gebracht. Es bestehe der Verdacht auf Beihilfe zur ­illegalen Migration, hieß es zur Begründung.

Eine weitere Verschärfung der Flüchtlingsabwehr beschloss vorige Woche das italienische Parlament, als es dafür stimmte, Militärschiffe in libysche Gewässer zu entsenden. Dort sollen sie gemeinsam mit der libyschen Küstenwache Flüchtlinge aufspüren. HRW ­zufolge ist noch unklar, ob die italienische Marine selbst Flüchtlinge aufnehmen wird, um diese dann an die libyschen »Behörden« zu übergeben. Dies wäre ein offener Verstoß gegen den völkerrechtlichen Grundsatz des »non-refoulment«, demzufolge Flüchtlinge nicht in Länder zurückgebracht werden dürfen, in denen ihre Sicherheit nicht garantiert ist.
In Libyen treten die Widersprüche der europäischen Flüchtlingspolitik nur am offensichtlichsten zutage. Diese zielt darauf ab, die Flüchtlingsabwehr an eine Vielzahl repressiver Regime auszulagern – von Marokko bis zur Türkei, vom Sudan bis Algerien.

Während der »Flüchtlingskrise« 2015 schuf die EU mit dem »Emergency Trust Fund for Africa« einen zwei Milliarden Euro schweren Fonds, um sich die Kooperation verschiedener afrikanischer Staaten bei der Flüchtlingsabwehr zu erkaufen. Das »Partnership Framework with Third Countries« ging Juni 2016 noch weiter: Es versprach Hilfszahlungen für die Zusammenarbeit, kündigte aber auch Sanktionen an, falls Staaten nicht kooperierten. Abkommen wurden mit Mali, Niger, Nigeria, Senegal und Äthiopien getroffen. So avancierte die Flüchtlingsabwehr endgültig zum obersten Ziel europäischer Afrika-Politik, wie eine Protesterklärung von 124 NGOs damals feststellte.

Dies war allerdings schon lange der modus operandi europäischer Außenpolitik, am deutlichsten im sogenannten Khartoum-Prozess, der seit 2014 dafür sorgen sollte, Flüchtlinge vom Horn von Afrika abzuwehren (Jungle World 22/2016). Nach Uno-Schätzungen sind in und aus der Region sieben Millionen Menschen auf der Flucht – vor Hunger, vor den Bürgerkriegen im Süd­sudan und in Somalia sowie vor der Militärdiktatur in Eritrea. Sie sollen davon abgehalten werden, ihrem Elend zu entfliehen, 40 Millionen Euro gab es dafür aus dem EU-Fonds für Afrika. Die Verhandlungen fanden »unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit hoher Geheimhaltung statt«, wie es in einer Studie des afrikanischen »Institute for Security Studies« heißt. Für diese Geheimhaltung gibt es Gründe – die 40 Millionen Euro fließen fast ausschließlich an sogenannte Sicherheitsdienste und andere Repressionsorgane, insbesondere in Eritrea, Somalia, Sudan und Südsudan.

Wie das konkret aussieht, zeigt ein Bericht von Amnesty International vom Januar, der die »Externalisierung der Flüchtlingspolitik« kritisierte. Im Sudan etwa kooperiere man »mit den Rapid Sudanese Forces (RSF) oder dem sudanesischen Geheimdienst NISS«. Diese seien für gravierende Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. So gehörten dem RSF »auch Offiziere der sogenannten Janjaweed an, die für den mutmaßlichen Völkermord in Darfur verantwortlich waren und seit nunmehr 13 Jahren systematisch gegen die Zivilbevölkerung in Darfur vorgehen«. Die RSF hätten sich im Juli 2016 »der Verhaftung von Flüchtlingen aus Eritrea, Sudan, Syrien und Äthiopien im Auftrag der EU gerühmt«. Belohnt wurden sie dafür mit einem Besuch von Vertretern der deutschen Bundespolizei, die im Oktober 2016 eine Delegation des sudanesischen Innenministeriums trafen, um sich auf eine engere Zusammenarbeit zu verständigen. Der sudanesischen Polizei versprach man »hochentwickelte Ausrüstung zur Aufdeckung von Verbrechen sowie Trainingsmöglichkeiten«, so der Bericht von Amnesty.

Die Flüchtlingsabwehr an afrikanische Staaten zu externalisieren, scheint auch im Bewusstsein der Bevölkerung zu funktionieren. Man ist fest entschlossen, sich das Selbstbild als »gute Weltmacht« nicht kaputt­machen zu lassen. Und schaut man sich den Furor an, mit dem hierzu­lande gleichzeitig über Donald Trumps geplante Grenzmauer geschimpft wird, scheint das gut zu gelingen.