Deutsches Haus

Deutsches Haus #11

Am 8. März berichtete die Frankfurter Rundschau über das Urteil des Amtsgerichts Gießen (Hessen) gegen einen 33jährigen Mann wegen Volksverhetzung. Mit seinem Musik­label »Überlegenheit durch Intoleranz« hatte der Mannheimer verschiedene Platten der Kategorie »National Socialist Black Metal« verkauft, darunter Bands wie »Arisches Blut« oder »Holocauststurm«, deren Lieder eindeutig antisemitische, rassistische und NS-verherrlichende Zeilen enthalten. Außerdem zierten Hakenkreuze und SS-Runen die Cover der Platten. Der Richter verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 4 800 Euro. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung vom 8. März fiel der Allgäuer Kommunalpolitiker Peter Fendt (Bayernpartei) mit rassistischen Aussagen auf. Der 66jährige Marktoberdorfer Stadtrat bezeichnete als Reaktion auf die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht Asylsuchende aus Afrika als »Neger mit geringen Fähigkeiten, die unsere deutschen Frauen belästigen«, und bekundete später via Facebook, seine Aussagen nicht zurückzunehmen. Die Justiz ermittelt gegen den Mann. Wie aus ­einem Bericht der Freien Presse vom 8. März hervorgeht, musste sich ein 32jähriger Mann vor dem Landgericht Zwickau (Sachsen) wegen versuchter Brandstiftung verantworten. Der Kraftfahrer gestand, dass er im Mai 2016 durch die geöffnete Tür einer Zwickauer Flüchtlingsunterkunft zwei Molotow-Cocktails geworfen hatte. Die Bewohner der Unterkunft blieben unverletzt und konnten den Brand löschen. In der Wohnung des Angreifers fanden die Ermittler Nazidevotionalien und Reichsbürgersymbole. Das Gericht verurteilte den 32jährigen wegen versuchten Mordes in 15 tateinheitlichen Fällen und wegen versuchter Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Die Potsdamer Neuesten Nachrichten berichteten am 8. März über eine 28jährige, die vom Amts­gericht Luckenwalde (Brandenburg) wegen auf Facebook geposteter volksverhetzender Kommentare zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden war. Die Frau hatte in ihren Postings vom Oktober 2015 dazu aufgefordert, die in Deutschland angekommenen Flüchtlinge zu ertränken. Die Angeklagte zeigte sich reumütig. Wie die Berliner Zeitung berichtete, kam es in Templin (Brandenburg) am 4. und 5. März zu mehreren fremdenfeindlichen Übergriffen. Eine Gruppe Templiner attackierte drei Asylsuchende mit Tritten und Schlägen. Ein 20jähriger Flüchtling musste daraufhin medizinisch versorgt werden. Zudem warfen Unbekannte verschiedene pyrotechnische Gegenstände auf eine Flüchtlingsunterkunft und einen Asia-Imbiss. Verletzt wurde niemand. fgh