Darf eine Bundesbehörde Journalisten als »Klimawandelskeptiker« bezeichnen?

Die Meinungsfreiheit der Behörden

Das Umweltbundesamt hat in einer Broschüre den Journalisten Michael Miersch als »Klimawandelskeptiker« bezeichnet. Dieser klagte – und verlor.

Darf eine zur Neutralität verpflichtete Bundesbehörde Journalisten öffentlich als »Klimawandelskeptiker« bezeichnen? Damit befasste sich Anfang Februar das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg und urteilte: Sie darf. Geklagt hatte der Journalist und frühere Redakteur des Focus, Michael Miersch, gegen eine 2013 erschienene Broschüre des Umweltbundesamts (UBA) mit dem Titel »Und sie erwärmt sich doch«. In der Publikation sollen Argumente widerlegt werden, denen zufolge der Klimawandel in erster Linie natürlich und nicht menschengemacht sei. In dem Kapitel »Klimawandelskeptiker in Deutschland« werden Michael Miersch und andere für den deutschsprachigen Raum als Journalisten benannt, deren Thesen »nicht mit dem Kenntnisstand der Klimawissenschaft übereinstimmen«. Miersch fühlte sich diskreditiert, schließlich stelle er nicht den Klimawandel in Frage, sondern dessen Ursachen und wie damit politisch umzugehen sei.
Seine erste Klage, mit der er die Entfernung seines Namens aus der Broschüre einforderte, wurde vom Verwaltungsgericht Halle 2015 abgewiesen. Das Berufungsverfahren am OVG Magdeburg endete ebenfalls mit einer Niederlage für Miersch – ein Umstand, den er erst Ende Februar öffentlich machte. Dem Gericht zufolge war es statthaft, über ihn zu schreiben, er habe gegen den »Kenntnisstand der Wissenschaft« berichtet. Auch sei es rechtens, dass das Umweltbundesamt einem »postfaktischen Diskurs« entgegenwirke und ihn in die Kategorie der »Klimawandelskeptiker« einordne, so das Gericht. Miersch ist mittlerweile hauptberuflich Geschäftsführer des Bereichs Bildung und Kommunikation bei der Deutschen Wildtierstiftung. Der Jungle World sagt er, das dem Bundesumweltministerium unterstehende UBA habe ihn öffentlich gebrandmarkt. »Der Staat muss neutral bleiben. Behörden sind nicht befugt, auf diese Weise Stellung zu beziehen«, so Miersch.
Miersch ist angreifbar: Für den Focus und die Welt hatte er oft polemisch die sogenannte Energiewende in der Bundespolitik kritisiert. Auch fragte er, ob der Klimawandel nicht nur negative Folgen für Mensch und Umwelt habe und ob die Erderwärmung noch andere Ursachen als den erhöhten Ausstoß an Kohlenstoffdioxid habe. Dafür zitierte er in seinen Artikeln und Büchern Wissenschaftler, die den Forschungskonsens zu dem Thema nicht teilen. Miersch kann nach eigener Aussage gut damit leben, dass ihn andere Journalisten, Leser und Privatpersonen für seine Posi­tionen zum Klimawandel angreifen. Dennoch gilt für ihn: »Wenn eine staatliche Stelle sich so äußert, dann ist das schon ein anderes Kaliber.« Immerhin wird die Broschüre in vielen Schulen als Lehrmaterial benutzt und hat eine weite Verbreitung erreicht. Mierschs Erwähnung in der UBA-Publikation hatte sogar für seinen neuen Arbeitgeber Konsequenzen: Ein wichtiger Partnerverband der Deutschen Wildtierstiftung kündigte 2015 die Zusammenarbeit für ein Projekt auf, weil er mit den Ansichten des Journalisten sowie des Stiftungsvorstands Fritz Vahrenholt zum Klimawandel nicht in Verbindung gebracht werden wollte. Zur Begründung verwies der Verband auf die entsprechenden Stellen in der UBA-Broschüre. Dies geht aus Dokumenten hervor, die der Jungle World vorliegen.
Am in Dessau-Roßlau ansässigen UBA will man den Disput mit Miersch nicht weiter öffentlich fortführen. In seinen Publikationen werde das Amt zwar ähnlich gelagerte Fälle künftig »neutraler formulieren«, sagt Pressesprecher Martin Ittershagen. »Wir haben uns jedoch rechtskonform verhalten.« Darin fühle man sich durch die beiden Gerichtsurteile bestätigt. Ittershagen verteidigt die Autoren der umstrittenen Broschüre auch gegen Mierschs Vorwurf, dieser werde als »Klimawandelskeptiker« an den Pranger gestellt. Schließlich bilde diese Publikation nur eine Diskussionsgrundlage auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. »Wir wollten und wollen niemandem vorschreiben, was er denkt oder schreibt.«
Der Streit zwischen Miersch und dem UBA wirft eine alte Grundsatzfrage auf: Wie stark dürfen staatliche Stellen in die öffentliche Debatte eingreifen, obwohl sie per Grundgesetz zur Neutralität verpflichtet sind? Zuletzt spielte dies in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 eine Rolle. Die dem Bundesinnenministerium unterstehende Bundeszentrale für Politische Bildung (BPB) hatte 2004 in ihrer Schriftenreihe Deutschlandarchiv einen Aufsatz des Politologen Konrad Löw veröffentlicht. In dem Text behauptete Löw unter anderem, dass die Mehrheit der Deutschen zu Zeiten der NS-Herrschaft nicht antisemitisch gewesen sei. Die BPB distanzierte sich kurz ­darauf von dem Autor. Löw klagte gegen diese Distanzierung und bekam recht. Die BPB müsse als Anstalt des öffentlichen Rechts die Bürger mit solchen Informationen versorgen, die diese zur Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung benötigen, selbst wenn sie völlig falsch seien wie Löws Ausführungen. Auf Grundrechte wie Meinungsfreiheit könne sich eine Behörde anders als eine Privatperson nicht berufen, so das Gericht.
So argumentierte Miersch auch vor dem OVG Magdeburg – vergebens. Nun fürchtet er, das Urteil könne als Präzedenzfall für andere Behörden dienen. »Mit dem gleichen Recht könnte das Wirtschaftsministerium seine Kritiker als gegen den Kenntnisstand der Ökonomie handelnd denunzieren. Ein Journalist, der dem Gesundheitsministerium nicht passt, wäre dann einer, der entgegen dem Kenntnisstand der Medizin berichtet«, so Miersch. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) äußert sich auf Anfrage kritisch über das neue Urteil. »Das UBA hat ganz klar versucht, Journalisten mundtot zu machen, und seine Kompetenzen überschritten«, sagt DJV-Pressesprecher Hendrik Zörner. Der Streit könnte vor dem Bundesverfassungsgericht weitergehen. Derzeit prüfe der DJV juristisch, ob dieser Weg erfolgversprechend sei, so Zörner.