Deutsches Haus

Am 9. November, dem Jahrestag der Reichspogromnacht, versammelten sich etwa 20 Neonazis vor der Porta Nigra in Trier (Rheinland-Pfalz), wie der Trierer Volksfreund berichtete. Ursprünglich wollte die veranstaltende NPD dort einen Fackelzug abhalten. Die Stadt Trier hatte jedoch verfügt, dass die Versammlung um einen Tag verlegt werden müsse. Der Widerspruch der NPD scheiterte zunächst beim Verwaltungsgericht Trier, das auf »eine stark provozierende Wirkung im Hinblick auf die Geschehnisse am 9. November 1938« verwies. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz gab der Partei letztlich recht und genehmigte die Versammlung unter der Auflage, dass keine Fackeln benutzt werden dürfen. Die Jüdische Kultusgemeinde Trier kritisierte die Entscheidung. Durch den Aufmarsch sei das Gedenken an die Verfolgung der Juden in »unerträglicher Weise« gestört worden. Auch in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) wollten am 9. November Neonazis aufmarschieren. Wie die Westdeutsche Zeitung berichtete, wurde die Kundgebung jedoch am Tag zuvor endgültig durch das Oberverwaltungsgericht Münster untersagt. Es folgte damit der Argumentation des Wuppertaler Polizeipräsidiums, das dem Antragsteller die Auflage erteilt hatte, »seine Versammlung nicht am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus in der Reichspogromnacht durchzuführen«. Die Beschwerde der Organisatoren aus dem Umfeld der »Nationalen Sozialisten Wuppertal« war zuvor schon vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen worden. In Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) begann am 7. November der Prozess gegen zwei Männer, die im März einen vietnamesischen Obdachlosen in Neuss brutal ermordet haben sollen. Wie der WDR berichtet, erhärtete sich am ersten Prozesstag der Verdacht, dass die Tat ausländerfeindlich motiviert war. Einer der beiden Täter, ein 18jähriger Hooligan, bekannte sich vor Gericht zu rechtsextremen Einstellungen. Zusammen mit einem 38jährigen hatte er minutenlang auf den Vietnamesen eingetreten, nachdem sie ihm acht Euro Kleingeld geraubt hatten. Das 59jährige Opfer erstickte schließlich am eigenen Blut. Die beiden Täter waren im Polizeiverhör bereits geständig. Am 3. November urteilte das sächsische Verfassungsgericht in Leipzig, dass ein vom Präsidium des sächsischen Landtags verhängter Ordnungsruf gegen den NPD-Abgeordneten Holger Apfel nicht rechtens sei. Im Dezember hatte Apfel während einer Debatte zum Thema »Volksentscheide« eingeworfen, dass die deutschen Bürger nicht gefragt würden, »ob sie kriminelle Ausländer oder Asylschmarotzer in diesem Land dulden wollen«, und wurde dafür zur Ordnung gerufen. Wie die Leipziger Volkszeitung berichtet, gab das Verfassungsgericht nun der Beschwerde Apfels statt. Die Äußerung sei durch das Rederecht der Abgeordneten gedeckt, Apfel habe sich mit dem Begriff »Schmarotzer« auf eine öffentliche Diskussion bezogen, argumentierte das Gericht.   HM