Meldung

Es muss weh tun

Hartz IV. Den Empfängern des Arbeitslosengelds II wird von Amts wegen so wenig Geld wie möglich zugestanden. So wird den Betreffenden beinahe alles auf die so genannte Grundsicherung angerechnet: Vermögen sowieso, auch ein gestiegenes Kindergeld, Abfindungen, die Abwrackprämie. Zwischendurch gibt es aber auch mal eine gute Nachricht für Hartz-IV-Empfänger: Wie das Sozialgericht Aachen entschieden hat, dürfen Schmerzensgeld und die Zinsen daraus nicht angerechnet werden. Die Botschaft ist aber dennoch klar: Nur wenn es richtig weh getan hat, dürfen Hartz-IV-Empfänger ihr Geld behalten.   mst