Meldung

Es muss weh tun

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Hartz IV. Den Empfängern des Arbeitslosengelds II wird von Amts wegen so wenig Geld wie möglich zugestanden. So wird den Betreffenden beinahe alles auf die so genannte Grundsicherung angerechnet: Vermögen sowieso, auch ein gestiegenes Kindergeld, Abfindungen, die Abwrackprämie. Zwischendurch gibt es aber auch mal eine gute Nachricht für Hartz-IV-Empfänger: Wie das Sozialgericht Aachen entschieden hat, dürfen Schmerzensgeld und die Zinsen daraus nicht angerechnet werden. Die Botschaft ist aber dennoch klar: Nur wenn es richtig weh getan hat, dürfen Hartz-IV-Empfänger ihr Geld behalten.   mst