Deutsche Haus

Am 17. August urteilte ein Berliner Gericht, dass die 31jährige lesbische Iranerin Jasmin K. abgeschoben werden soll. Ein iranisches Gericht hatte sie in Abwesenheit wegen ihrer Homosexualität zum Tode verurteilt, wie ihre Anwältin dem Gericht beweisen konnte. Im Iran erwarte sie die Steinigung, sagte die 31jährige dem Online-Magazin queer.de. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung allerdings auf ein Gespräch von Mitarbeitern des Außenministeriums mit der Mutter von Jasmin K. In diesem Gespräch hatte die Mutter abgestritten, dass ihre Tochter lesbisch sei. Deshalb wird die Asylbewerberin trotz des Todesurteils abgeschoben. Am 14. August schob die Berliner Polizei einen 25jährigen Türken ab, der vor 20 Jahren mit seinen Eltern nach Deutschland gekommen war. Die Familie war im Jahr 1986 aus dem Libanon unter falschem Namen und mit angeblich ungeklärter Staatsangehörigkeit eingereist. Das Landeskriminalamt und die Ausländerbehörde konnten jedoch nachweisen, dass der 25jährige türkischer Staatsangehöriger ist. Bereits vor zwei Monaten hatten die Behörden versucht, ihn abzuschieben. Seitdem saß der 25jährige im Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau. Ein Asylfolgeantrag und weitere eingelegte Rechtsmittel konnten die Abschiebung nicht verhindern. Wie zuvor angekündigt, weigerte sich der Mann, freiwillig ins Flugzeug zu steigen. Die Beamten mussten ihn schließlich hineintragen. In der Nacht zum 12. August versuchte ein Gefangener, aus dem Abschiebegefängnis in Berlin-Köpenick zu fliehen. Der 45jährige wollte sich an zusammengeknoteten Bettlaken aus dem fünften Stock abseilen. Dabei stürzte er in den Innenhof, verletzte sich an der Wirbelsäule und brach sich das Fersenbein. Lebensgefahr bestehe nicht, teilte die Berliner Polizei mit. Nach einem Urteil vom 9. August muss ein 23jähriger Neonazi für eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Er hatte im Januar in Wolfsburg (Niedersachsen) zusammen mit einem zweiten Mann einen 46jährigen schwer verletzt. Von dem zweiten Täter fehlt jede Spur. Ein Zeuge sagte vor Gericht aus, dass die beiden Täter den Mann als »Juden« beschimpft hätten, während sie auf ihn einschlugen und eintraten. Der 46jährige erlitt eine Platzwunde am Hinterkopf und mehrere Prellungen. Die Polizei konnte den Neonazi überführen, weil das Blut des Verletzten an seinen Springerstiefeln klebte. Neun Männer schlugen am 4. August in Stolberg bei Aachen (Nordrhein-Westfalen) einen 17jährigen zusammen. Während sie auf den am Boden liegenden Jugendlichen eintraten, riefen sie rassistische Parolen. Der schwer verletzte Jugendliche erstattete Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung mit fremdenfeindlichem Hintergrund. Nach Angaben der Polizei hatten ihn die Männer, die kurze Haare und Kleidung der Marke Lonsdale trugen, grundlos angegriffen. Hinweise zu den Tätern gibt es bisher nicht. jb