Deutsches Haus

Am 15. November wurde ein kurdische Familie in Wadern (Saarland) von der Polizei abgeholt und abgeschoben. Die Beamten drangen um vier Uhr morgens in die Wohnung der Familie ein und weckten sie. Sie brachten die Eltern und fünf der sieben Kinder zu einem Bus, der sie zum Flughafen nach Düsseldorf fuhr. Der Vater wurde barfuß und im Schlafanzug von den Beamten abgeführt, die Mutter verletzte sich bei dem Sturz auf eine Glastür und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Sie wurde später von einem Krankenwagen zum Flughafen gefahren. Zwei Söhne der Familie durften in Deutschland bleiben, der Grund hierfür ist nicht bekannt. Am 14. November hat das Amtsgericht Mannheim (Baden-Württemberg) drei Schüler zu Bewährungsstrafen wegen Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung verurteilt. Die Schüler hatten im vergangenen Januar auf dem jüdischen Friedhof in Mannheim mehr als ein Dutzend Grabsteine umgestoßen. Zwei der drei Schüler hatten aufgrund anderer Vergehen vom Gericht die Auflage erhalten, den Friedhof zu säubern. Der dritte Tatverdächtige musste zur selben Zeit Arbeitsstunden im Mannheimer Klinikum leisten. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatten die drei sich dann auf dem Friedhof verabredet und randaliert. Die Anklage ging nicht von einer antisemitischen Straftat aus, sondern von Zerstörungswut. Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) hat die Revision von vier angeklagten Bundesgrenzschutzbeamten verworfen. Dies teilte das Landgericht Landau am 13. November mit. Die Beamten waren im November vergangenen Jahres wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen zwischen sechs und 15 Monaten verurteilt worden. Sie hatten bei einer Kontrolle einen Asylbewerber aus Togo gedemütigt, gequält und misshandelt. Am 11. November schändeten Unbekannte die neue Synagoge in Dresden (Sachsen). Nach Polizeiangaben beschmierten die Täter die östliche Außenmauer des Gebetshauses mit einem Hakenkreuz. Die Synagoge war erst zwei Tage zuvor feierlich eingeweiht worden. Die Polizei vermutet die Täter im rechtsextremen Spektrum. Bereits bei der Einweihung der Synagoge zeigten Rechtsextreme mehrere Minuten lang ein Plakat, auf dem in altdeutscher Schrift zu lesen war: »Vor der Versöhnung kommt die Wahrheit.« Die Polizei griff zunächst nicht ein. Erst als zwei der dort spielenden Musiker die Neonazis attackierten, drängte die Polizei die Rechtsextremen auf die andere Straßenseite. Der thüringische Landesvorsitzende des Bundes der Vertriebenen, Paul Latussek, bezeichnete ebenfalls am 9. November auf dem Verbandstag der Vertriebenen in Arnstadt (Thüringen) die Zahl der Opfer von Auschwitz als Lüge. In Auschwitz habe es nicht sechs Millionen, sondern nur 930 000 Opfer gegeben. Die kollektive Schuldzuweisung an die Deutschen behindere eine Beurteilung der Kriegsschuld und der Verbrechen der jüngeren Geschichte. Das werde sich bald ändern, »da die Lügen über Katyn und Jedwabne, über die Opfer in Auschwitz nicht mehr länger zu halten sind«, sagte Latussek. Die Staatsanwaltschaft Erfurt prüft nun ein Ermittlungsverfahren gegen Latussek wegen des Verdachts der Volksverhetzung.