Der EU-Rat fordert eine Ausweitung von Passkontrollen

Mehr Macht für Stewardessen!

Schon bald könnte der Zuständigkeitsbereich von Angestellten der Fluggesellschaften europaweit erheblich erweitert werden. Passkontrollen sind angesagt, und zwar nicht nur vor dem Einchecken am Flughafen. Auch Schifffahrts- und Busunternehmen dürfen sich auf neue Aufgaben freuen. Geht es nach dem Rat der Europäischen Union, dürfen sie nicht nur, nein sie müssen kontrollieren, ob ihre Passagiere im Besitz gültiger Reisedokumente sind. Bringen sie Menschen in die EU, die keine oder falsche Papiere haben, droht ihnen eine Strafe.

Das ist nicht unbedingt neu, deutsche Gerichte haben bereits vorgemacht, wie es geht. Taxifahrer, die »illegal Einreisende« über die ostdeutsche Grenze beförderten, wurden wegen Schleuserei verurteilt. Jetzt aber soll eine Initiative des EU-Rats dafür sorgen, dass diese Bestrafung im gesamten Gebiet der Union einheitlich gehandhabt wird. Der Vorschlag für die entsprechende Richtlinie geistert bereits seit einigen Jahren durch die Gremien der EU und trägt die Handschrift des deutschen Innenministers Otto Schily.

Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass alle Beförderungsunternehmen ihrer Pflicht zur Passkontrolle nachkommen. Unterlassen sie dies und werden dabei erwischt, haben sie mit einer Geldbuße von mindestens 2 000 Euro pro »illegaler« Person rechnen. Das zumindest sieht Artikel 4 des noch nicht veröffentlichten Vorschlags des Rates vor. Mehr noch: Wird jemandem die Einreise in die EU an der Außengrenze verweigert, »so ist das Beförderungsunternehmen, das sie auf dem Luft-, See- oder Landweg dorthin verbracht hat, gehalten, sie unverzüglich zurückzunehmen« und für den Rücktransport zu sorgen. Kann dieser nicht gleich erfolgen, trägt das Unternehmen die Kosten für den Unterhalt der betreffenden Person.

Diese Passage ging so manchen von Schilys sozialdemokratischen KollegInnen im Europaparlament zu weit. Als die Richtlinie am Dienstag vergangener Woche in Strasbourg zur Abstimmung vorlag, stimmte eine überwiegende Mehrheit der Abgeordneten dagegen. Und zwar aus unterschiedlichen Gründen. Grüne, Linke und Teile der sozialdemokratischen Fraktion lehnten sie als prinzipiell falsch ab. Vielen Christdemokraten gingen die Auflagen jedoch nicht weit genug; Berichterstatter Timothy Kirkhope von der christdemokratischen Europäischen Volkspartei hatte eine Strafe in Höhe von mindestens 5 000 Euro vorgeschlagen. Auch Bahnunternehmen wollte er eine generelle Kontrollpflicht auferlegen.

Die beschriebenen Maßnahmen, so sieht es der vorläufige Text der Richtlinie vor, fänden keine Anwendung, wenn es sich bei den Passagieren um Asylsuchende handelt. Auf welche Art und Weise die unprofessionellen Kontrolleure Asylgesuche entgegennehmen sollen, wird nicht beschrieben. Mit der Ablehnung im Parlament ist die Initiative des Rats zunächst vom Tisch.

Schon jetzt steht aber fest, dass sie in einer anderen Form wieder auftauchen wird. »Die Kommission wird eine gesamteuropäische Lösung vorschlagen«, versprach EU-Kommissar Antonio Vitorino. Dabei soll die Verantwortung für die Flüchtlinge auf verschiedene Akteure verteilt werden. Die »Zivilgesellschaft«, erklärte Vitorino, sei aufgefordert, »dieses Problem zu lösen«. Damit die Direktive beim nächsten Mal bessere Chancen auf Zustimmung hat, soll sie in »enger Zusammenarbeit mit den Beförderungsunternehmen und humanitären Organisationen« ausgearbeitet werden.